Sekretariat der ÖGATAP
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Borderline-Störungen gelten gemeinhin als schwere Persönlichkeitsstörungen, die in der Behandlung »grenzsichernde Maßnahmen« in Form von Rahmenvereinbarungen erforderlich machen. Dabei sind mögliche Versuche der »Grenzüberschreitung« seitens der Patienten – das »Austesten des Rahmens« – bereits als Prämisse in unseren behandlungstechnischen Überlegungen enthalten. Gleichzeitig ist der Begriff »Grenze« in jüngsten Zeit infolge der sogenannten »Flüchtlingskrise« dialektisch hoch aufgeladen und Anlass für heftige Affekte sowie bedenkliche regressive gesellschaftliche Prozesse. Vor diesem Hintergrund kann uns die Psychologie der »Grenzstörung Borderline« auch als Brennglas dienen für die Betrachtung von primitiven Abwehrbewegungen der Projektion, Spaltung und Entwertung und ihren entsprechenden Affektbrücken Wut, Hass und Verachtung.