AUSBILDUNGSCURRICULUM KATATHYM IMAGINATIVE PSYCHOTHERAPIE (KIP)

(Katathymes Bilderleben, KB)

März 1994

 

Ausbildung (Psychotherapeutisches Fachspezifikum)

1. Prägnante Kurzbeschreibung

Die KATATHYM IMAGINATIVE PSYCHOTHERAPIE (KIP), vormals KATATHYMES BILDERLEBEN (KB), ist ein auf tiefenpsychologischen Grundlagen beruhendes imaginatives Verfahren der Psychotherapie. (Synonym: Symboldrama, engl: Guided Affective Imagery).

Die Methode stammt von H. LEUNER und wurde 1955 als wissenschaftlich fundiertes Verfahren in die Psychotherapie eingeführt.

Das Verfahren ist durch 3 Wesensmerkmale charakterisiert

  • tiefenpsychologisch-theoretische Grundlagen
  • Anwendung von Imaginationen und
  • Arbeit in und am Symbol der Imaginationen.

Die Bezeichnung KATATHYM (griech: der Seele gemäß = die Seele widerspiegelnd) weist auf den tiefenpsychologischen Ursprung affektbeladener, emotional erlebter, symbolhafter Projektionen des Unbewußten hin.

IMAGINATIV hebt den bildhaften Charakter der therapeutisch induzierten Erlebniswelt hervor. Die Imagination stellt eine Regression in die primärprozeßhafte Schicht der Seele, dem unbewußtnahen Bild-Denken, dar. In den Imaginationen kommen unbewußte Bedürfnisse und Affektkonstellationen, sowie Konflikte in Form tiefenpsychologischer Traumsymbole zur Darstellung und werden somit ausdrückbar und erlebbar. Die Symbolik der Imagination ist eine Widerspiegelung der inneren Welt der Objekte. Durch die Arbeit in und am Symbol ist eine direkte Bearbeitung sowohl praeverbaler defizitärer Mangelerlebnisse, als auch von ödipal Konflikthaftem möglich (Auffüllen früher emotionaler Defizite – strukturelle Nachreifung – Bearbeitung und Lösung unbewußter Konflikte). 
Das Bildhafte mit seinem Symbolcharakter hat eine vermittelnde Funktion zwischen tiefen, ubewußten Vorgängen, Affekten, Trieben und Konflikten und bewußtem Erleben. Das Bilderleben hebt unbewußte Inhalte in das Vorbewußte. Diese symbolhaften, vorbewußten Inhalte können in der KIP durch das Erleben und Bearbeiten teilweise schon auf der Bildebene bewußtseinsfähig oder durch Nachbearbeitung der Bilder und Emotionen assoziativ angereichert und bewußt gemacht  werden. Somit verbindet die KIP emotionale Verarbeitung mit dem erkenntnismäßigen Bewußtwerden in idealer Weise.

Der therapeutische Prozeß erfolgt auf zwei Ebenen:

1. vorwiegend primärprozeßhaftes Geschehen der Imagination
2. vorwiegend sekundärprozeßhafte Ebene des Gespräches.

Die Gliederung des Verfahrens in GRUND-,  MITTEL- und OBERSTUFE trägt der psychi schen Entwicklung Rechnung. Die Grundstufe erfaßt die frühesten, praeverbalen Stadien der Entwicklung, die Mittel- und Oberstufe die ödipalen Phasen und spätere Entwicklungen. 
Die Imagination bietet außerdem die Möglichkeit der diagnostischen Einblicknahme in unbewußte Vorgänge ähnlich den projektiven Testverfahren (z.B. TAT).

Die Grundstufentherapie fördert die Entfaltung und Differenzierung und ermöglicht ein Nachholen und Nachreifen durch Auffüllen früher Defizite, sowie ein Korrigieren früher emotionaler Erfahrungen (Objektbeziehungen). 
Mittel- und Oberstufe fokussieren auf Konfliktbearbeitung, Erkenntnis und Integration, sowohl auf der Bildebene, als auch auf der sekundärprozeßhaften Ebene.

Da die KIP schnell unbewußtes Konfliktmaterial  freisetzt, bedarf ihre Anwendung der sorgfältigen Weiterbildung des Therapeuten, um Mißerfolge und Gefahren zu vermeiden.

Die KIP kann als EINZELTHERAPIE, als PAAR-, FAMILIEN- oder GRUPPEN-KIP eingesetzt werden.

Anwendung: Krisenintervention, fokale Kurztherapie (bis ca. 30 Stunden), Mittel- bis Langzeittherapie (bis zu mehreren hundert Stunden).
Kontraindikationen: floride Psychosen, praepsychotische Zustände, mangelnde Intelligenz (IQ unter 85), hirnorganische Defekte mit Beeinträchtigung der intellektuellen Leistungsfähigkeit
Relative Kontraindikationen: massiver Zwang, schwere Formen der Hysterie und hysterische Charakterneurosen.
 

2. Tätigkeitsbereich                       

Psychotherapeuten für Katathym Imaginative Psychotherapie K.I.P. (Katathymes Bilderleben, KB) verfügen über eine Ausbildung, welche die eigenständige Behandlung von Patienten mit psychischen und physischen Leidenszuständen ermöglicht. Sie müssen die Behandlung sowohl in Form von Einzel- als auch von Gruppenpsychotherapie einsetzen können.
 

3. Ausbildungsziel

Psychotherapeuten für Katathym Imaginative Psychotherapie K.I.P. (Katathymes Bilderleben, KB) sind so ausgebildet, daß sie psychische Störungen und Erkrankungen von Patienten erkennen und geeignete indikationsgerechte praktische Behandlungsschritte, die auf theoretischen Grundlagen beruhen, einsetzen können.

Sie haben ein bestimmtes Ausmaß an psychischer Reife und theoretischem Wissen erlangt, welches ermöglicht, die vielfältigen Interventionsmöglichkeiten gezielt anzuwenden.
 

4. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung Katathym Imaginative Psychotherapie

Die Ausbildung zum/r Therapeuten/in für Katathym Imaginative Psychotherapie im Sinne der Ausbildungsrichtlinien und im Rahmen des psychotherapeutischen Fachspezifikums (gem. PthG § 10 (2) kann nur beginnen, wer

a) eigenberechtigt ist;

b) das 24. Lebensjahr vollendet hat;

c) das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat;

d) die in PthG § 10 (2) Z.5-9 genannten beruflichen Voraussetzungen erfüllt;

e) ein Aufnahmegespräch bei zwei Dozenten der Österreichischen Gesellschaft
    für Autogenes Training und allgemeine Psychotherapie positiv abgelegt hat.

Im Aufnahmegespräch soll die persönliche Eignung und Belastbarkeit des Auszubildenden festgestellt werden.
Persönliche Eignung für die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie setzt voraus:
Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, Fähigkeit zu Empathie, sozialen Kontakten und Beziehungen, ausreichende Ich-Stärke und Belastbarkeit, ausreichende intellektuelle Begabung, reifen Umgang mit Frustrationen und mit eigenen und fremden aggressiven und libidinösen Impulsen.

In diesem Sinne sind Ausschlußkriterien: zu geringe Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, mangelnde Empathiefähigkeit, schwere Persönlichkeitsstörungen, mangelnde intellektuelle Begabung, deutliche Ich-Struktur-Defekte, mangelnde Beziehungsfähigkeit, mangelnde Frustrationstoleranz, erschwerter Umgang mit aggressiven Impulsen, unreife Persönlichkeitsstruktur, mangelnde Belastbarkeit, mangelnde soziale Kontakt- und Anpassungsfähigkeit, auffällige Verhaltensstörung.

f) Aufnahme in den Verein durch den Vorstand.

Erst nach erfolgreichem Abschluß des Psychotherapie-Propädeutikums und nach Aufnahme in den Verein darf mit dem Fachspezifikum begonnen werden (§ 10, Abs.2 Z.4).
 
 

5. Fachspezifische Ausbildung

5.1. Theoretischer Teil  (mind. 300 Std.)  =  § 6 (1)

5.1.1. Persönlichkeitsentwicklung  (mind. 60 Std.)  =  § 6, Abs.1 Z.1

Entwicklungspsychologie, Tiefenpsychologie, Narzißmustheorie, Objektbeziehungstheorie, Psychopathologie und Psychiatrie, Psychosomatik

5.1.2. Methodik und Technik  (mind. 100 Std.)  =  § 6, Abs. 1 Z.2

Psychophysiologie, Traumtheorie, spezifische Theorie der KIP inklusive tiefenpsychologischer Grundlagen (spezielle Ausprägung von Übertragung und Gegenübertragung und Abwehren etc.). Weitere imaginative Techniken, Therapieplanung (Erstinterview, Anamnese, Diagnostik, Arbeitshypothese, Therapieverlauf, Therapieende), Indikation und Kontraindikation der KIP.

5.1.3. Persönlichkeits- und Interaktionstheorien  (mind. 50 Std.)  =  § 6, Abs. 1 Z.3

Neurosenlehre, Verhaltenspsychologie, Sozialpsychologie, Kommunikationstheorie, Systemtheorie, Gruppenprozesse

5.1.4. Psychotherapeutische Literatur  (mind. 40 Std.)  =  § 6, Abs. 1 Z.4
entsprechend der ständig aktualisierten Literaturliste

5.1.5. Schwerpunkt nach methodenspezifischer Ausrichtung  (mind. 50 Std.)

Theorie und Techniken der Grund-, Mittel- und Oberstufe, Dimensionen der KIP, KIP als Psychotherapie, Abgrenzung und Kombination von/mit anderen psychotherapeutischen Verfahren.

Die Theorie wird zum Teil in Theorie- und Weiterbildungsseminaren (150 Std.) und in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe (150 Std.) angeboten.
 

5.2. Praktischer Teil  =  § 6 (2)

5.2.1. Selbsterfahrung  (mind. 490 Std.)

a) Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie mit der KIP (Stundenanzahl offen, mind. jedoch 100 Std.)

Die Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie muß als kontinuierlicher Prozeß bei einem einzigen Lehrtherapeuten erfolgen. Die tatsächliche Dauer und die Stundenanzahl der Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie ist jedoch individuell verschieden; sie ergibt sich im psychotherapeutischen Prozeß und ist z.B. von Persönlichkeitsfaktoren abhängig. Für die nötige Selbsterfahrung / Lehrtherapie muß deshalb die Stundenzahl offen bleiben. Die Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie gilt erst dann als abgeschlossen, wenn dies auch vom Lehrtherapeuten bestätigt wird.

b) Selbsterfahrung in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe  (mind. 300 Std.)

c) Selbsterfahrung in Weiterbildungsseminaren (z.B. Goldegg, Badgastein)  (mind. 90 Std.)
 

5.2.2. Psychotherapeutische Tätigkeit  (mind. 600 Std.)  =  § 6, Abs.2, Z.4
Unter begleitender Supervision (im Ausmaß von mind. 120 Std.)
Vorgeschrieben ist die Teilnahme an Fallvorstellungsseminaren, wobei mind. 10 Fälle vorgestellt werden müssen. Der Rest der vom Gesetz geforderten 120 Std. Supervision kann auch in eigenen Supervisionsgruppen oder in Einzelsupervision erfolgen.

5.2.2.1. Praktikumssupervision  (im Ausmaß von mind. 30 Std.)  =  § 6, Abs.2, Z.3
 

5.2.3. Ausbildungsabschluß (Therapeutenkolloquium)

Die ÖGATAP ist bemüht, eine hochqualifizierte Ausbildung anzubieten. Die Zulassung für den Abschluß der Ausbildung richtet sich deshalb nicht nur nach der geforderten absolvierten Stundenanzahl (diese kann nur als Mindestanzahl angenommen werden), sondern auch danach, ob ein Ausbildungskandidat die qualitativen Kriterien erfüllt, die ein Psychotherapeut mit der Methode der KIP nachweisen muß.

Für den Abschluß ist der Nachweis des Praktikums (mind. 550 Std., § 6, Abs.2, Z.2) dem Verein vorzulegen.

Der Abschluß der Ausbildung ist auch an ein Kolloquium gebunden. Dabei haben Praktikanten vor zwei Dozenten - die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden - ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsordnung nachzuweisen.

Für das Kolloquium ist die schriftliche Ausarbeitung von einem Fall in vierfacher Ausfertigung 8 Wochen vor dem Ablegen einzureichen.

Das Kolloquium besteht aus einem Gespräch einerseits über den schriftlich eingereichten Fall und über den Behandlungsstil, der anhand von Tonbandausschnitten aus verschiedenen Therapiestunden zu demonstrieren ist, andererseits über allgemeine Fragen in Theorie und Praxis. Den Praktikanten können bei negativer Beurteilung im Kolloquium Auflagen zur Vervollkommnung ihrer theoretischen Kenntnisse, der Selbsterfahrung oder der therapeutischen Tätigkeit gemacht werden.

Nach erfolgreicher Ablegung des Therapeutenkolloquiums wird der Therapeutenstatus verliehen. Dieser berechtigt zur selbständigen Behandlung von Patienten mit der Methode der Katathym Imaginativen Psychotherapie (Katathymes Bilderleben).
 

5.2.4. Auflagen in der Ausbildung und Ausscheiden aus der Ausbildung

Nach dem Aufnahmegespräch und dem Beginn des Fachspezifikums in der ÖGATAP gibt es noch 3 weitere Kriterien, die das Fortsetzen der Ausbildung, das Ausscheiden aus der Ausbildung oder Auflagen für die Fortsetzung der Ausbildung bringen können:

  1. Die Überprüfung und klärung des Kandidatenstatus nach etwa einem Jahr, bzw. 100 Std. Gruppenselbsterfahrung in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe durch den verantwortlichen Ausbildner und die Gruppenteilnehmer.
  2. Verleihung des Praktikantenstatus durch den verantwortlichen Ausbildner und die Gruppenteilnehmer
  3. Therapeutenkolloquium

Nach dem Aufnahmegespräch gewährleisten diese drei Überprüfungen einen hohen Qualitätsstandard der fachspezifischen Ausbildung für die Psychotherapiemethode KIP in der ÖGATAP.

Werden Teilnehmer einer Ausbildungsgruppe oder anderer Ausbildungsveranstaltungen für die weitere Ausbildung abgelehnt, wird ihnen die bis dahin absolvierte Zeit bestätigt. Sie kann aber nicht als Ausbildung geltend gemacht werden.

Auflagen, wie zusätzliche Selbsterfahrung in Einzeltherapie oder Gruppe, oder Theoriestudium, können auch über das Mindestmaß der gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben werden. Diese auflagen können dabei auch eine aufschiebende Wirkung für die Fortsetzung der fachspezifischen Ausbildung haben.

Berufsethische Verfehlungen und strafrechtliche Verurteilungen, sowie vereinsschädigendes Verhalten können ebenfalls einen Ausschließungsgrund darstellen.
 

5.2.5. Richtlinien für Lehrtherapeuten

  1. Eintragung in die Psychotherapeutenliste mit der Methode der KIP
  2. Mindestens 5-jährige Erfahrung nach Abschluß der Ausbildung in der Anwendung  der KIP
  3. zweimalige Co-Tätigkeit in Intensivseminaren
  4. viermalige Co-Tätigkeit in Fallvorstellungsseminaren
  5. zweimalige Co-Tätigkeit in Theorieseminaren
  6. Wissenschaftliche Tätigkeit
  7. Zustimmung der Dozenten (der o.g. Seminare, des Therapeutenkolloquiums, seiner/ihrer Ausbildungsgruppe)

Die Aufgabe eines Lehrtherapeuten ist die Vermittlung von Selbsterfahrung mit der Methode der Katathym Imaginativen Psychotherapie.
  
 

5.2.6. Richtlinien für die Ausbildung zum Dozenten

Die Aufgaben eines Dozenten sind die theoretische und praktische Ausbildung, die Supervision, die Lehrtherapien (Einzel- und Gruppenselbsterfahrung) mit der Methode, die Leitung einer Ausbildungsgruppe, Aufnahmegespräche und das Therapeutenkolloquium.

Es ist nicht selbstverständlich, daß der Abschluß der Therapieausbildung die weitere Ausbildung zum Dozenten bedingt. Die Gesellschaft erlaubt sich, selbst diese Personen, die sie für geeignet hält, auszuwählen. Diese Personen werden meist, da sie durch besondere Verdienste und Leistungen auffallen (Therapeutenkolloquium, positives Auffallen in Seminaren etc.), von anderen Dozenten für eine Dozenturausbildung vorgeschlagen.

Lt. Vorstandsbeschluß vom 9.5.1983 und 14.5.1988 gelten folgende Bedingungen (ergänzt durch die Anpassung an das PthG am 30.12.1992):

  1. Eintragung in die Psychotherapeutenliste des BM, und zwar mit dem Zusatztitel Katathym Imaginative Psychotherapie (Katathymes Bilderleben). Das bedingt die vorherige erfolgreiche Ablegung des Therapeutenkolloquiums.
  2. Mindestens 5-jährige Erfahrung nach Abschluß der Ausbildung in der Anwendung der Katathym Imaginativen Psychotherapie (Katathymes Bilderleben).
  3. Beauftragung zum Lehrtherapeuten durch die Ausbildungskommission und Bestätigung durch den Vorstand.
  4. Wissenschaftliche Tätigkeit: mindestens 2 Vorträge oder schriftliche Ausarbeitung zum Thema der Katathym Imaginativen Psychotherapie.
  5. Ausbildung zum Ausbildner: Sechsmal Co-Ausbildner Tätigkeit bei verschiedenen Ausbildnern, nach Möglichkeit davon zweimal bei ausländischen Ausbildnern. Die letzten dreimal muß ein schriftliches Protokoll angefertigt werden.
  6. Ausreichende gruppendynamische und/oder gruppenanalytische Erfahrung: Mindestens 2 Blöcke à 20 Doppelstunden und 1 Jahresgruppe à mind. 30 Doppelstunden.

Nach Erfüllung dieser erforderlichen Schritte und nach neuerlichem Beschluß durch die Dozentenschaft (Ausbildner) für KIP der ÖGATAP kann der Dozentenstatus verliehen werden.

 

Erläuterungen zur Durchführung der Ausbildung

A) Kontinuierliche Ausbildungsgruppe

Die kontinuierlichen Ausbildungsgruppen sind geschlossene Gruppen, die neben der methodenspezifischen Ausbildung vermehrt Selbsterfahrung beinhalten. Sie werden als 14tägig stattfindende Abendgruppen mit 2-3 Wochenenden pro Jahr oder als ausschließliche Wochenendgruppen etwa 6-8mal pro Jahr angeboten. Sie erstrecken sich daher mindestens über einen Zeitraum von 3-4 Jahren.

(Die Stundenanzahl der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe beträgt mind. 450 Stunden.
Davon sind mindestens 100 Stunden Gruppen-KIP zu absolvieren.
150 Stunden Theorie (siehe theoretischer Teil),
200 Stunden methodenspezifische praktische Ausbildung.

Ablauf der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe:

  1. Mindestens 100 Std. Selbsterfahrung mit der KIP in der Gruppe.
    Überprüfung und Klärung des Kandidatenstatus durch den Ausbildner und die Teilnehmer der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe. Dieses Gespräch stellt die Eignung des Ausbildungskandidaten und eventuelle Auflagen zur Fortsetzung der weiteren Ausbildung fest.
  2. Weiterführung der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe mit theoretischer und praktischer Vermittlung der Grund-, Mittel- und Oberstufe der KIP und der Psychotherapie allgemein.
     

B) Weiterbildungsseminare der ÖGATAP

Damit die Auszubildenden ein reichhaltiges Angebot an fachspezifischen Veranstaltungen absolvieren können, werden in einer kontinuierlichen Ausbildungsgruppe nicht alle Teilschritte des theoretischen und praktischen Fachspezifikums angeboten.
Die für die Ausbildung erforderlichen Schritte müssen dann in dafür von der ÖGATAP angebotenen Seminaren (wie z.B. Goldegg oder Badgastein) absolviert werden. Das hat den Sinn, daß auch andere therapeutische Stile kennengelernt werden können.

100 Stunden Theorieseminare (siehe theoretischer Teil)
140 Stunden Seminare, z.B. Goldegg, Badgastein (davon werden 50 Stunden als Theorie angerechnet).

Praktikantenstatus:
In der laufenden Ausbildungsgruppe wird bei ausreichender Entwicklung und Qualifikation der Ausbildungskandidaten gemeinsam durch den verantwortlichen Ausbildungsdozenten und die Gruppe diesen der Praktikantenstatus verliehen.

Ab dem Praktikantenstatus können unter begleitender Supervision Therapien durchgeführt werden. Ein Teil dieser Supervision kann in der Endphase der Ausbildungsgruppe stattfinden.