AUSBILDUNGSCURRICULUM FÜR AUTOGENE PSYCHOTHERAPIE (ATP)

ÖGATAP

April 2004

Download: Ausbildungscurriculum für Autogene Psychotherapie (2004)

 

1. Ausbildung (Psychotherapeutisches Fachspezifikum)

Die autogene Psychotherapie (Psychotherapie mit dem Autogenen Training) besteht aus drei Bausteinen:

In der Grundstufe wird durch eine naturwissenschaftlich fundierte Methode durch Drosselung des Informationsflusses zum Zentralnervensystem über die unmittelbar beeinflussbaren Informationskanäle (Immobilisierung, Schwere-, Wärme- und Atmungserlebnis) ein Entspannungszustand erreicht. Über das autonome Nervensystem erfolgt eine Umschaltung von einem Aktivitätszustand – vom Sympathikus getragen, auf einen Entspannungszustand, wo die Funktion des Parasympathikums überwiegt. Durch die Entspannung erfolgt auf der psychischen (emotionalen) Ebene ein Angstabbau und es kommt zu einem besseren Umgang mit unkontrollierbaren Affekten (z.B. Wut und Angst). Die dabei verwendete Form der Autosuggestion ist nicht das Wesentliche der autogenen Psychotherapie, sondern ein Mittel zum Erreichen des förderlichen Versenkungszustandes.

In der Mittelstufe der autogenen Psychotherapie wird die Entspannung und Ruhe aus- genützt, um aufsteigende problembesetzte Gedanken, Gefühle und Bilder aus einem inneren Zustand der Gelassenheit zu beobachten. Damit wird Angst- und Spannungsreduzierung gegenüber spezifischen Problemthemen erreicht. Außerdem werden die im Entspannungszustand leichter zufließenden Gedanken, Gefühle und Bilder und dazu aufsteigenden persönlichen Einfälle in einer vorwiegend supportiven, kompensatorischen und prospektiven Weise aufgegriffen. Die sogenannten persönlichen "formelhaften Vorsätze" sind Autosuggestionen, die sich aus der kontinuierlichen Selbst-Definierung des Patienten, der seine Situation sich selbst und anderen gegenüber in einer prägnanten Weise zu verbalisieren versucht, ergeben.

Der dritte Baustein der autogenen Psychotherapie besteht in der Sammlung und Bearbeitung der in der Oberstufe des Autogenen Trainings in Bildern, Gefühlen und Gedanken aufsteigen- den traumähnlichen Symbolgehalte. Hier kommt es zusätzlich zu den bisherigen Bausteinen zu einer retrospektiven Orientierung, verbunden mit einer biographischen Anamnese und der analytischen Aufarbeitung früher Traumen und Konflikte.

Ausgehend von einer basalen Eutonisierung (der ein psychisches Korrelat entspricht), überleitend zu einerseits Problemdistanzierungen und andererseits prägnanten formelhaften, prozeßhaften Selbstdefinitionen (formelhafte Vorsatzbildung) bis hin zur Bearbeitung der in der bildhaft-imaginativen Assoziationsmethode gewonnenen Symbole zeigt sich das Autogene Training als ganzheitlich konzipierte Methode, die sich durch den Stufenaufbau der drei Bausteine besonders gut auch für sehr frühe, präverbale Störungen eignet.

Das Wesentliche des Autogenen Trainings als Psychotherapie ist daher nicht die Entspannung und nicht die Autosuggestion, sondern die gestufte Heranführung an die Bearbeitung belastenden psychischen Materials. Die umfassenden positiven nebenbei gewonnenen Veränderungen durch das Autogene Training im psychosomatischen und somatischen Bereich zeigen die tiefgreifende, ganzheitliche Wirkung der autogenen Psychotherapie.

 

2. Tätigkeitsbereich

Psychotherapeuten für Autogenes Training/Autogene Psychotherapie (ATP) verfügen über eine Ausbildung, welche die eigenständige Behandlung von Patienten mit psychischen und physischen Leidenszuständen ermöglicht. Sie müssen die Behandlung sowohl in Form von Einzel- als auch von Gruppenpsychotherapie einsetzen können.

 

3. Ausbildungsziel

Psychotherapeuten für Autogenes Training/Autogene Psychotherapie sind so ausgebildet, dass sie psychische Störungen und Erkrankungen von Patienten erkennen und geeignete indikationsgerechte praktische Behandlungsschritte, die auf theoretischen Grundlagen beruhen, einsetzen können.

Sie haben ein bestimmtes Ausmaß an psychischer Reife und theoretischem Wissen erlangt, welches ermöglicht, die vielfältigen Interventionsmöglichkeiten gezielt anzuwenden.

 

4. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung Autogener Psychotherapie (ATP)

Die Ausbildung zum/r Therapeuten/in für Autogenes Training/Autogene Psychotherapie im Sinne der Ausbildungsrichtlinien und im Rahmen des psychotherapeutischen Fachspezifikums (gem. PthG § 10 (2) kann nur beginnen, wer

  1. eigenberechtigt ist;
     
  2. das 24. Lebensjahr vollendet hat;
     
  3. das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat;
     
  4. die in PthG § 10 (2) Z.5-9 genannten beruflichen Voraussetzungen erfüllt;
     
  5. Einführungskurs (ATP-Grundstufe) absolviert hat;
     
  6. ein Aufnahmegespräch bei zwei Dozenten der österreichischen Gesellschaft für Autogenes Training und allgemeine Psychotherapie positiv abgelegt hat.
    Im Aufnahmegespräch soll die persönliche Eignung und Belastbarkeit des Auszubildenden festgestellt werden.

    Persönliche Eignung für die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie setzt voraus:
    Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, Fähigkeit zu Empathie, sozialen Kontakten und
    Beziehungen, ausreichende Ich-Stärke und Belastbarkeit, ausreichende intellektuelle
    Begabung, reifen Umgang mit Frustrationen und mit eigenen und fremden aggressiven und libidinösen Impulsen.

In diesem Sinne sind Ausschlusskriterien: zu geringe Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, mangelnde Empathiefähigkeit, schwere Persönlichkeitsstörungen, mangelnde intellektuelle Begabung, deutliche Ich-Struktur-Defekte, mangelnde Beziehungsfähigkeit, mangelnde Frustrationstoleranz, erschwerter Umgang mit aggressiven Impulsen, unreife Persönlichkeitsstruktur, mangelnde Belastbarkeit, mangelnde soziale Kontakt- und Anpassungsfähigkeit, auffällige Verhaltensstörung.

  1. Aufnahme in den Verein durch den Vorstand.

Erst nach erfolgreichem Abschluss des Psychotherapie-Propädeutikums und nach Aufnahme in den Verein darf mit dem Fachspezifikum begonnen werden (§ 10 Abs.2 Z.4).

 

5. Fachspezifische Ausbildung

5.1. Theoretischer Teil (mind. 300 Std.) = § 6 (1)

5.1.1. Persönlichkeitsentwicklung (mind. 60 Std.) = § 6, Abs.1 Z.1

Entwicklungspsychologie, Tiefenpsychologie, Narzissmustheorie, Objektbeziehungstheorie, Psychopathologie und Psychiatrie, Psychosomatik

5.1.2. Methodik und Technik (mind. 100 Std.) = § 6, Abs.1 Z.2

Psychophysiologie, objektive und subjektive Trancephänomene, Entspannungs- und Meditationstechniken, Suggestion, spezifische Theorie des Autogenen Trainings, Therapieplanung (Erstinterview, Anamnese, Diagnostik, Arbeitshypothese, Therapieverlauf, Therapieende), Indikation und Kontraindikation für Autogenes Training.

5.1.3. Persönlichkeits- und Interaktionstheorien (mind. 50 Std.)
= § 6, Abs.1 Z.3

Neurosenlehre, Verhaltenspsychologie, Sozialpsychologie, Kommunikationstheorie, Systemtheorie, Gruppenprozesse

5.1.4. Psychotherapeutische Literatur (mind. 40 Std.) = § 6, Abs.1 Z.4

entsprechend der ständig aktualisierten Literaturliste

5.1.5. Schwerpunkt nach methodenspezifischer Ausrichtung (mind. 50 Std.)

Spezifische Theorie und Techniken der Grundstufe und der analytischen Oberstufe, Didaktik, Gruppengeschehen, Autogenes Training als Psychotherapie, Abgrenzung und Kombination von/mit anderen psychotherapeutischen Verfahren.

Die Theorie wird zum Teil in Theorie- und Weiterbildungsseminaren (150 Std.) und in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe (150 Std.) angeboten.

 

5.2. Praktischer Teil (mind. 1600 Std. lt. § 6 (2) PthG)

5.2.1. Selbsterfahrung (mind. 490 Std.)
  1. Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie mit der analytischen Oberstufe der ATP
    (Stundenanzahl offen, mind. jedoch 100 Std.)
     
    Die Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie muss als kontinuierlicher Prozess bei einem/einer einzigen/einziger Lehrtherapeuten/in erfolgen. Die tatsächliche Dauer und die Stundenanzahl der Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie ist jedoch individuell verschieden; sie ergibt sich im psychotherapeutischen Prozess und ist z.B. von Persönlichkeitsfaktoren abhängig. Für die nötige Selbsterfahrung / Lehrtherapie muss deshalb die Stundenzahl offen bleiben. Die Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie gilt erst dann als abgeschlossen, wenn dies auch vom/von Lehrtherapeuten/in bestätigt wird.
     
  2. Selbsterfahrung in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe (mind. 300 Std.)
     
  3. Selbsterfahrung in Weiterbildungsseminaren (z.B. Radstadt, Waidhofen) (mind. 90 Std.)
5.2.2. Psychotherapeutische Tätigkeit (mind. 600 Std.) = § 6 (2), Z.4

Unter begleitender Supervision (im Ausmaß von mind. 120 Std.)
Die begleitende Supervision (120 Stunden) setzt sich wie folgt zusammen:

Fallvorstellungen

Fallvorstellung dient der Kontrolle der Qualität der durchgeführten Therapie und damit der Kontrolle der TherapeutInnen in Ausbildung und kann "bestanden" oder "nicht bestanden" werden. Falls also in einer Supervision eine Fallvorstellung gemacht wird, ist dies sinnvollerweise vorher anzukündigen, da andere Kriterien gelten (Grad der vorherigen Reflexion, Dauer der Behandlung, ...).

Fallvorstellungen dauern prinzipiell mindestens 90 Minuten. In den Fallvorstellungen soll eine präzise Zusammenfassung des therapeutischen Prozesses erfolgen, keine lange „Erzählung“ des Falles. Der Ausbildungsteilnehmer ist für die Strukturierung und die Einhaltung der Zeit verantwortlich.

Bei den ATP-Fallvorstellungen ist auf jeden Fall ein Fall vorzustellen, bei dem die analytische Oberstufe eingesetzt wurde.

Es sind mindestens 10 Fallvorstellungen mit Fall zu absolvieren. Davon müssen mindestens 5 in "Fallvorstellungsseminaren" (Waidhofen, Radstadt) vorgetragen werden, die anderen 5 Fälle können in Fallvorstellungsseminaren, Supervisionsgruppen und/oder in Einzelsupervision vorgestellt werden. Dabei ist auf die entsprechende Bestätigung zu achten: "wurde einer Fallvorstellung gemäß vorgestellt". Zusätzlich zu den 10 Fallvorstellungen mit Fall sind 5 Fallvorstellungsseminare ohne eigenen Fall („als ZuhörerIn“) bei den „Fallvorstellungsseminaren“ der int. Seminare (Radstadt, Waidhofen) nachzuweisen.

Fallvorstellungen sind beim Leiter der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe dann möglich, wenn kein eigener Fall vorgestellt wird. Die Teilnahme wird dann als Supervision angerechnet. Fallvorstellungen mit Vorstellung eines Falles können beim Leiter der eigenen Ausbildungsgruppe nicht absolviert werden (Ausnahme: bei regionalen Engpässen können max. 2 Fallvorstellungen beim Leiter der Ausbildungsgruppe gemacht werden). Bei gewünschten Ausnahmen muss vorher schriftlich bei der Ausbildungsleitung angesucht werden. Diese Regelung gilt ab Juni 2000. Bisher absolvierte Fallvorstellungen werden anerkannt.

Im Rahmen der Ausbildung müssen insgesamt mindestens 3 verschiedene Fälle bei Fallvorstellungen vorgestellt werden. Bei einem/einer LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis (DozentIn) können maximal 5 Fallvorstellungen absolviert werden; insgesamt müssen Fallvorstellungen bei mindestens 4 verschiedenen LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) erfolgen.

Es kann ein Fall mehrmals in verschiedenen Therapiestadien vorgestellt werden, es müssen jedoch mindestens drei verschiedene Fälle vorgestellt werden.

Supervision

Zur Abgrenzung von "Fallvorstellung" und "Supervision": Fallvorstellung dient der Evaluation und die Supervision der Reflexion und ist damit eine Hilfestellung für den/die Therapeuten/in (in Ausbildung). Nach dem Absolvieren der vorgeschriebenen Fallvorstellungsstunden sind die restlichen Supervisionsstunden nach Bedarf und Möglichkeit zu erwerben (Fallvorstellung mit oder ohne eigenen Fall, Gruppen-, Einzelsupervision, Seminare mit ausgewiesenen Supervisionsstunden), wobei im Interesse der eigenen Qualität Einzelsupervision empfohlen wird.
Supervision kann von LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) der betreffenden Methode, einschließlich des/der Leiters/in der eigenen Ausbildungsgruppe in Anspruch genommen werden.

Bei der Lehrperson, wo man die eigene Lehrtherapie absolviert hat, kann weder Supervision noch Fallvorstellung erfolgen.

5.2.3. Praktikum (mind. 550 Std., § 6, Abs.2, Z.2)

Im Laufe der fachspezifischen Ausbildung muss ein Praktikum im Ausmaß von 550 Stunden absolviert werden.

- Davon mindestens 150 Stunden in einer Ausbildungseinrichtung des Gesundheitswesens (Kriterium: es müssen Psychiatrie-ÄrztInnen und mind. zwei PsychotherapeutInnen tätig sein);

- die restlichen 400 Stunden können auch in einer Ausbildungseinrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens (Kriterium: neben mindestens zwei PsychotherapeutInnen müssen zwei weitere fachlich qualifizierte Personen beschäftigt sein) absolviert werden.

Listen für vom Psychotherapiebeirat anerkannte Praktikumseinrichtungen können beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen angefordert werden, oder man kann sie sich (ständig aktualisiert) über deren home-page: http://ipp.bmgf.gv.at herunterladen.

Im Einzelfall kann der Verein, entsprechend den Anrechnungsrichtlinien des BMGF (zu finden auf der home-page der ÖGATAP und des Ministeriums) eine Institution, die nicht in einer Liste aufscheint, jedoch den Kriterien entspricht, als Praktikumseinrichtung anerkennen. Ein entsprechender Antrag mit Beschreibung der Institution und Anführung des beschäftigten Fachpersonals (PsychotherapeutInnen - mit Angabe des Methodenzusatzes-, ÄrztInnen, weiteres med. Personal, PsychologInnen, SozialarbeiterInnen) ist an die Ausbildungsleitung zu richten. Für die Anrechnung von Praktikumseinrichtungen gibt es Formulare, von der Homepage der ÖGATAP (www.oegatap.at) oder des Ministeriums (www.bmgf.gv.at) herunterzuladen. Diese werden vollständig ausgefüllt an die Ausbildungsleitung der ÖGATAP geschickt, welche gemeinsam mit der Ausbildungskommission über eine Anrechnung der Praktikumsstelle auf der Grundlage der gesetzlichen Anrechnungsrichtlinien entscheidet.

Praktikumssupervision (im Ausmaß von mind. 30 Std.) = § 6 (2), Z.3

Parallel zum Praktikum erfolgt die Praktikumssupervision im Ausmaß von mind. 30 Stunden. Nach Vorgabe des Psychotherapiebeirates hat diese methodenspezifisch zu sein. In begründeten Fällen kann die Supervision in anderen Methoden anerkannt werden - Antrag an die Ausbildungsleitung.

5.2.4. Ausbildungsabschluss (Therapeutenkolloquium)

Die ÖGATAP ist bemüht, eine hochqualifizierte Ausbildung anzubieten. Die Zulassung für den Abschluss der Ausbildung richtet sich deshalb nicht nur nach der geforderten absolvierten Stundenanzahl (diese kann nur als Mindestanzahl angenommen werden), sondern auch danach, ob ein Ausbildungskandidat die qualitativen Kriterien erfüllt, die ein Psychotherapeut mit der Methode des Autogenen Trainings nachweisen muss.

Für den Abschluss ist der Nachweis des Praktikums (mind. 550 Std., § 6 Abs.2, Z.2) dem Verein vorzulegen.

Wenn alle im Ausbildungscurriculum vorgesehenen Schritte absolviert wurden, müssen alle entsprechenden Nachweise im Original (Sicherheitskopie anlegen) an die ÖGATAP gesandt werden. Beigelegt werden muss eine Übersichtsliste der beigelegten Bestätigungen, aus der die Erfüllung der Ausbildungsschritte ersichtlich ist. (Muster kann im Sekretariat angefordert werden). Nach Überprüfung der Vollständigkeit der Ausbildungsschritte wird eine schriftliche Bestätigung darüber ausgestellt und danach kann die Abschlussarbeit eingereicht werden.

Der Abschluss der Ausbildung ist an ein Kolloquium gebunden. Dabei haben Praktikanten vor zwei Lehrtherapeuten (Dozenten - die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden - ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse entsprechend dem Ausbildungscurriculum nachzuweisen.

Für das Kolloquium ist die schriftliche Ausarbeitung von einem Therapieverlauf in einer ATP-Oberstufengruppe in vierfacher Ausfertigung 8 Wochen vor dem Ablegen einzureichen.
Die Falldarstellung sollte 30 - maximal 35 Seiten (Schriftgröße 12 pt, 40 Zeilen pro Seite –
1 1/2-zeilig) umfassen. Beigelegt werden sollte auch ein "psychotherapeutischer Lebenslauf", in dem der Quellenberuf, weiter bei wem und wann die Ausbildungsgruppe und die Lehrtherapie absolviert wurden, sowie ev. institutionelle Erfahrungen etc. angeführt werden.

Die Arbeit wird von zwei LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen), die mittels Zufallsprinzips gewählt (der/die LeiterIn der Ausbildungsgruppe und der/die LehrtherapeutIn, bei dem/der die Lehrtherapie absolviert wurde, werden in diese Auswahl nicht einbezogen) gelesen. Bei Annahme der Arbeit wird innerhalb von 8 Wochen ein Kolloquiumstermin vereinbart.

Das Kolloquium besteht aus einem Gespräch einerseits über den schriftlich eingereichten Fall und über den Behandlungsstil, der anhand von Tonbandausschnitten aus verschiedenen Therapiestunden zu demonstrieren ist, andererseits über allgemeine Fragen in Theorie und Praxis.
Den Praktikanten können bei negativer Beurteilung im Kolloquium Auflagen zum Vervollkommnen ihrer theoretischen Kenntnisse, der Selbsterfahrung oder der therapeutischen Tätigkeit gemacht werden.

Nach erfolgreicher Ablegung des Therapeutenkolloquiums wird der Therapeutenstatus verliehen. Dieser berechtigt zur selbständigen Behandlung von Patienten mit der Methode des Autogenen Trainings/Autogene Psychotherapie.

5.2.5. Evaluation der Ausbildung, Auflagen in der Ausbildung und Ausscheiden aus der Ausbildung

Nach dem Aufnahmegespräch und dem Beginn des Fachspezifikums in der ÖGATAP gibt es noch weitere Evaluationskriterien, die das Fortsetzen der Ausbildung, das Ausscheiden aus der Ausbildung oder Auflagen für die Fortsetzung der Ausbildung bringen können:

  1. Die Überprüfung und Klärung des Ausbildungsstandes des/der AusbildungsteilnehmerIn nach etwa einem Jahr, bzw. etwa 100 Std. Gruppenselbsterfahrung in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe durch den verantwortlichen Ausbildner (AusbildungsgruppenleiterIn) in Zusammenarbeit mit der Gruppe.
     
  2. Auffälligkeiten in den Selbsterfahrungsseminaren der ÖGATAP
     
  3. Verleihung des Praktikantenstatus (Befähigung zur psychotherapeutischen Tätigkeit unter Supervision) durch den/die verantwortlichen Ausbildner (AusbildungsgruppenleiterIn) in Zusammenarbeit mit der Gruppe.
     
  4. Fallvorstellungen und Supervisionen bei verschiedenen LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen)
     
  5. Abschlussarbeit in Form einer schriftlichen Falldarstellung (erfolgt bei zwei LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis = DozentInnen)
     
  6. Therapeutenkolloquium (erfolgt bei zwei LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis = DozentInnen)

Nach dem Aufnahmegespräch gewährleisten diese Überprüfungen einen hohen Qualitätsstandard der fachspezifischen Ausbildung für die Psychotherapiemethode ATP in der ÖGATAP.
Werden Teilnehmer einer Ausbildungsgruppe oder anderer Ausbildungsveranstaltungen für die weitere Ausbildung abgelehnt, wird ihnen die bis dahin absolvierte Zeit bestätigt. Sie kann aber nicht als Ausbildung geltend gemacht werden.

Berufsethische Verfehlungen und strafrechtliche Verurteilungen, sowie vereinsschädigendes Verhalten stellen ebenfalls einen Ausschließungsgrund dar.

Auflagen, wie zusätzliche Selbsterfahrung in Einzeltherapie oder Gruppe, oder Theoriestudium, können bei jedem dieser Evaluationsschritte auch über das Mindestmaß der gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben werden. Diese Auflagen können dabei auch eine aufschiebende Wirkung für die Fortsetzung der fachspezifischen Ausbildung haben.

Sollte es im Rahmen der Ausbildung zur PsychotherapeutIn für ATP zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die nicht mit Hilfe der bestehenden Einrichtungen wie KandidatInnenvertretung, Ausbildungsleitung, Ausbildungskommission, Ethikkommission, oder durch ein moderiertes Gespräch mit den Betroffenen innerhalb der ÖGATAP zu lösen sind, gibt es die Möglichkeit, sich an das Schiedsgericht für die Ausbildung der ÖGATAP zu wenden (§ 16/1 der Statuten – Das Schiedsgericht für die Ausbildung).

Wenn es um ethische Probleme geht, ist die Ethikkommission der ÖGATAP damit zu befassen (§15 der Statuten – Die Ethikkommission).

Alle nicht durch eine der beiden Schiedsgerichte (Anm.: für die Ausbildung und für die Weiterbildungscurricula) oder durch die Ethikkommission der ÖGATAP zu erledigenden Streitigkeiten im Rahmen der Gesellschaft werden durch einen Schlichtungsstelle ausgetragen und entschieden (§ 16/3 der Statuten – Die Schlichtungsstelle).

 

6. Erläuterungen zur Durchführung der Ausbildung

A) Kontinuierliche Ausbildungsgruppe

Die Voraussetzung für die Aufnahme in eine Ausbildungsgruppe ist der Abschluss des Propädeutikums, das positiv absolvierte Aufnahmegespräch, das Einführungsseminar (Grundstufen-Kurs) und die ordentliche Mitgliedschaft im Verein.

Die Koordination erfolgt über das Sekretariat (Formular für das Interesse an einer Ausbildungsgruppe ausfüllen), wobei die Wünsche der AusbildungsteilnehmerInnen (LeiterIn, Ort ...) mit den Möglichkeiten der AusbildungsgruppenleiterInnen abgestimmt werden.

Es wird empfohlen, mit der Lehrtherapie möglichst am Anfang der Ausbildung zu beginnen (Liste der LehrtherapeutInnen für Lehrtherapie vom Sekretariat anfordern).

Die kontinuierlichen Ausbildungsgruppen sind geschlossene Gruppen, die neben der methodenspezifischen Ausbildung vermehrt Selbsterfahrung beinhalten. Sie werden als 14 tägig stattfindende Abendgruppen mit 2-3 Wochenenden pro Jahr oder als ausschließliche Wochenendgruppen etwa 6-8 mal pro Jahr angeboten. Sie erstrecken sich daher mindestens über einen Zeitraum von 3-4 Jahren.

Die Stundenanzahl der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe beträgt mindestens 450 Stunden. Davon sind mindestens 100 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe mit der Oberstufe der ATP zu absolvieren. Außerdem 150 Stunden Theorie (siehe theoretischer Teil) und 200 Stunden methodenspezifischer praktischer Ausbildung.

Ablauf der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe:
  1. Mindestens 100 Std. Selbsterfahrung mit ATP in der Gruppe
    Überprüfung und Klärung des Kandidatenstatus durch den/die Ausbildner und die Teilnehmer der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe. Dieses Gespräch stellt die Eignung des/der Ausbildungsteilnehmer und eventuelle Auflagen zur Fortsetzung der weiteren Ausbildung fest.
  2. Weiterführung der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe mit theoretischer und praktischer Vermittlung der Grund- und analytischen Oberstufe der ATP und der Psychotherapie allgemein.

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Ausbildungsgruppe nicht möglich. Wenn ein Wechsel dennoch erfolgt, wird dem/der AusbildungsteilnehmerIn die bis dahin absolvierte Stundenanzahl lediglich als Selbsterfahrung bestätigt. Eine neue Ausbildungsgruppe muss dann erneut begonnen werden. Ausnahmen ad personam sind unter folgenden Bedingungen möglich:
Es ist eine schriftliche Stellungnahme, warum ein Wechsel gewünscht wird, an die Ausbildungsleitung erforderlich. Diese Begründung muss in Absprache mit dem/der bisherigen und mit dem/der zukünftigen Ausbildungsgruppenleiter/in erfolgen.

Praktikantenstatus:

In der laufenden Ausbildungsgruppe wird bei ausreichender Entwicklung und Qualifikation der Ausbildungsteilnehmer gemeinsam durch den/die verantwortliche/n Ausbildungsgruppenleiter/in und die Gruppe diesen der Praktikantenstatus verliehen.

Ab dem Praktikantenstatus können unter begleitender Supervision Therapien durchgeführt werden im Sinne der geforderten psychotherapeutischen Tätigkeit – siehe Punkt 5.2.2. - (600 Stunden, vor dem Abschluss "glaubhaft zu machen" mit: Alter und Geschlecht des/der Patienten/Patientin, Beginn und Ende der Therapie, Stundenanzahl, Diagnose, bei wem supervidiert). Ein Teil dieser Supervision kann in der Endphase der Ausbildungsgruppe stattfinden.

Grundsätzlich ist Supervision nur bei LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) anrechenbar. Sollte es zu Engpässen kommen, kann ein Antrag an die Ausbildungskommission bzw. an die Vollversammlung der Lehrtherapeuten mit voller Lehrbefugnis zur Anrechnung von Supervision bei einem/einer LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis gestellt werden. In diesem Fall ist anzugeben, bei wem die Lehrtherapie erfolgt (darf nicht dieselbe Person sein).

B) Weiterbildungsseminare der ÖGATAP

Damit die Auszubildenden ein reichhaltiges Angebot an fachspezifischen Veranstaltungen absolvieren können, werden in einer kontinuierlichen Ausbildungsgruppe nicht alle Teilschritte des theoretischen und praktischen Fachspezifikums angeboten.

Die für die Ausbildung erforderlichen Schritte müssen dann in dafür von der ÖGATAP angebotenen Seminaren (wie z.B. Radstadt oder Waidhofen) absolviert werden.

Das hat den Sinn, dass auch andere therapeutischen Stile kennen gelernt werden können.

  • mindestens 100 Stunden Theorieseminare (siehe theoretischer Teil)
     
  • 140 Stunden ATP-Intensivseminare, z.B. Radstadt, Waidhofen (davon werden 50 Stunden als Theorie und 90 Stunden als Selbsterfahrung angerechnet).

 

 

RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR/M LEHRTHERAPEUTIN/EN FÜR AUTOGENE PSYCHOTHERAPIE (ATP)

 

1. Richtlinien für die Ausbildung zur/m LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis für Autogene Psychotherapie (ATP)

LehrtherapeutInnen mit partieller Lehrbefugnis sind Lehrpersonen, die mit einer Teil-Lehrfunktion, in diesem Fall für die Ausübung der Lehrtherapie bzw. der Praktikumssupervision von der ÖGATAP bis auf weiteres bestellt sind.

Die Aufgabe eines/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis für die Ausübung der Lehrtherapie ist die Vermittlung von Selbsterfahrung mit der Methode der Autogenen Psychotherapie.

Die Aufgabe eines/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis für die Ausübung der Praktikumssupervision ist die Supervision des Praktikums (entsprechend dem Psychotherapiegesetz § 6 Abs. 2) mit der Methode der Autogenen Psychotherapie.

Voraussetzungen:

  1. Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums mit der Methode der Autogenen Psychotherapie
     
  2. Regelmäßige Teilnahme an fortlaufender ATP-Supervision (Einzel- oder Gruppensupervision) nach dem Kolloquium
     
  3. Beginn der Ausbildung zum/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis kann frühestens 2 Jahre nach Abschluss des ATP-Kolloquiums erfolgen
     
  4. Vorschlag und Zustimmung der LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) im Rahmen der jährlichen LehrtherapeutInnen-Vollversammlung für die Laufbahn zum/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis
     
  5. 3 ATP-Fallvorstellungen bei postgraduierten Fallvorstellungen im Laufe von 5 Jahren , schriftliche Stellungnahme des Referenten
     
  6. Teilnahme an einem LehrtherapeutInnenseminar (1 Seminar jedes 2. Jahr)
     
  7. Wissenschaftliche Tätigkeit: bezogen auf die ATP mindestens 1 Artikel (in der Zeitschrift „Imagination“ oder in einer anderen wissenschaftlichen Zeitschrift) oder 1 Vortrag im Rahmen der ÖGATAP-Seminare
     
  8. Ernennung zum/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis für ATP (Lehrtherapie und Supervision) kann erst nach mindestens 5-jähriger Erfahrung nach Abschluss der Ausbildung in der Anwendung der ATP erfolgen
 
Procedere:

Es ist nicht selbstverständlich, dass der Abschluss der Therapieausbildung die weitere Ausbildung zum LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis bedingt. Die Gesellschaft erlaubt sich, selbst diese Personen, die sie für geeignet hält, auszuwählen. Diese Personen werden meist, da sie durch besondere Verdienste und Leistungen auffallen (Therapeutenkolloquium, positives Auffallen in Seminaren, bei Supervisionen etc.), von LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) für eine Ausbildung für LehrtherapeutInnen mit partieller Lehrbefugnis vorgeschlagen.

Die Berufung auf die Laufbahn zum/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis erfolgt in der jährlich einmal stattfindenden Vollversammlung für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnenvollversamlung). Diese entscheidet, wer zur LehrtherapeutInnenlaufbahn zugelassen wird.

Nach jeder Fallvorstellung erfolgt eine Beurteilung des/der Seminarleiters/in über diese Tätigkeit. Auf der Grundlage der Rückmeldungen der Seminarleiter gibt es ein Screening im Rahmen der jährlichen Vollversammlung für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnenklausur), wo über die weitere Laufbahn entschieden wird. Nach dieser Entscheidung erfolgt durch die Ausbildungsleitung eine schriftliche Rückmeldung an den/die AnwärterIn, der/die sich auf der Laufbahn zum/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis befindet.

Bei positiver Evaluierung durch die Stellungnahmen der SupervisorInnen und ReferentInnen der Fallvorstellungen und nach Erfüllung aller oben genannten Kriterien bzw. der Kriterien der jeweils gültigen Fassung der Lehrpersonnen-Richtlinie für das Fachspezifikum des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen erfolgt nach 5 Jahren im Rahmen der jährlichen Klausur für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnenvollversammlung) die Ernennung zum/r LehrtherapeutIn mit partieller Lehrbefugnis für ATP (Lehrtherapie und Praktikumssupervision ).

 

2. Richtlinien für die Ausbildung zur/m LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis (DozentIn) für Autogene Psychotherapie (ATP)

Die Aufgaben eines/r LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis (DozentIn) für ATP sind die theoretische und praktische Ausbildung, die Supervision, die Lehrtherapien (Einzel- und Gruppenselbsterfahrung) mit der Methode, die Leitung einer Ausbildungsgruppe, Aufnahmegespräche und das Therapeutenkolloquium.

Es ist nicht selbstverständlich, dass der Abschluss der Therapieausbildung die weitere Ausbildung zum LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis (DozentIn) bedingt. Die Gesellschaft erlaubt sich, selbst diese Personen, die sie für geeignet hält, auszuwählen. Diese Personen werden meist, da sie durch besondere Verdienste und Leistungen auffallen (Therapeutenkolloquium, positives Auffallen in Seminaren, bei Supervisionen etc.), von anderen LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) für eine LehrtherapeutInnenausbildung für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnenausbildung) vorgeschlagen.

Allgemeine Voraussetzungen für die Berufung auf die Laufbahn für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnenlaufbahn):

  1. Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums mit der Methode der Autogenen Psychotherapie
  2. Zunächst erfolgt grundsätzlich die Berufung auf die Laufbahn für LehrtherapeutInnen mit partieller Lehrbefugnis für ATP: Das Kolloquium muss dafür mindestens 2 Jahre zurückliegen. In diesen 2 Jahren muss der/die AspirantIn an einer kontinuierlichen Einzel- oder Gruppensupervision in seiner Methode teilgenommen haben. Wenn der/die AspirantIn auf der LehrtherapeutInnen-Laufbahn für LehrtherapeutInnen mit partieller Lehrbefugnis 1 Jahr lang erfolgreich unterwegs war, kann frühestens die Berufung auf die Laufbahn für LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen-Laufbahn) erfolgen (also 3 Jahre nach dem Kolloquium).
     
  3. Vorschlag und Zustimmung der LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) im Rahmen der jährlichen LehrtherapeutInnen-Vollversammlung für die Laufbahn zum/r LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis für ATP. Die Schritte der Laufbahn für LehrtherapeutInnen mit partieller Lehrbefugnis können ab diesem Zeitpunkt parallel zu den Schritten der Laufbahn für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis erfolgen.
     
  4. Die endgültige Berufung eines/er Aspiranten/Aspirantin als LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentIn) kann dann frühestens 5 Jahre nach dem Kolloquium erfolgen. Das heißt: Die eigentliche Laufbahn für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis dauert ab der Berufung auf die Laufbahn bis zur Ernennung als LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis (DozentIn) mindestens 2 Jahre.

 

Procedere und Inhalte der Laufbahn für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen):

Mentorenschaft:
Nachwuchs-LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis sollen sich ab dem Moment, in dem sie auf die Laufbahn kommen, selbst eine Lehrtherapeutin oder einen Lehrtherapeuten mit voller Lehrbefugnis aus dem Kreis der LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis für ATP als MentorIn suchen, der/die sie so lange begleitet und berät, bis die endgültige Ernennung zum/r LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis erfolgt ist. Darüber hinaus sollen alle Nachwuchs-LehrtherapeutInnen Kontakt mit der Ausbildungsleitung aufnehmen, um von Anfang an Transparenz in bezug auf erforderliche Ausbildungsnachweise zu haben.

  1. Theorie (Erwerb eigener profunder theoretischer Kenntnisse der Methode und der zugehörigen Literatur; dieser Prozess muss bei den erforderlichen Co-Leitungen sichtbar werden).
     
  2. Selbsterfahrung (Der in der eigenen Lehrtherapie begonnene SE-Prozess sollte weitergehen; er sollte sich in der Reflexionsfähigkeit des/r AspirantIn im Rahmen der erforderlichen Co-Leitungen niederschlagen).
     
  3. Verständnis von Gruppen-Prozessen (sollte im Rahmen der Co-Leitungen sichtbar werden).
     
  4. Therapeutenverhalten (als Modell für das Lernen der KandidatInnen).
    Zu diesem Zweck sollten AspirantInnen auf der Laufbahn für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis möglichst viele Übungen im Rahmen ihrer Co-Leitungen zur Demonstration durchführen.
     
  5. Gruppenerfahrung
    Vor einer Berufung zum/r LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis müssen Kenntnisse und Fertigkeiten in Gruppendynamik, Gruppenanalyse oder einer vergleichbaren Gruppen-Methodik nachgewiesen werden (als solche gelten z. B. auch Gruppen in ATP-Oberstufe, Gruppen-KIP und in Hypnose, aber auch Gruppen in einer vom Ministerium anerkannten Methode mit tiefenpsychologisch-analytischer Orientierung wie z. B. Gruppenanalyse, dynamische Gruppentherapie, Psychodrama, Gestalttherapie). Verlangt wird der Nachweis von 60 Stunden Gruppen-Erfahrung in einer fortlaufenden Gruppe in einer dieser Methoden und von 80 Stunden Gruppenerfahrung in Blockform in einer dieser Methoden (z. B. 2 Wochen-Blöcke zu je 40 Stunden). Insgesamt sind damit 140 Stunden Gruppenerfahrung nachzuweisen.
     
  6. Wissenschaftliche Tätigkeit
    AspirantInnen auf der Laufbahn für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) müssen eine wissenschaftliche Tätigkeit in der von ihnen vertretenen Methode nachweisen. Als Nachweis für die wissenschaftliche Betätigung müssen 2 Vorträge gehalten oder 2 Publikationen zur Methode (ATP) vorgelegt werden. Fakultativ kann ein Vortrag oder eine schriftliche Ausarbeitung auch durch die Abhaltung eines W-Seminars mit dem Schwerpunkt der Methode ersetzt werden. Erforderlich ist eine Absprache mit dem/r MentorIn, den/die der/die AspirantIn sich aus dem Kreis der LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) selbst gewählt hat.
     
  7. Co-Leitungen:
    Es sind im Rahmen der Laufbahn für LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis mindestens 8 Co-Leitungen – überwiegend bei österreichischen DozentInnen - durchzuführen: 4 ATP-Intensiv-Seminare und 4 ATP-Fallvorstellungen. Bei den Intensiv-Seminaren muss es sich mindestens um einen Grundstufen-Kurs, einen Oberstufen-Kurs, und um ein ATP-Sonder-Intensiv-Seminar handeln. Jeweils eine Fallvorstellung-Co-Leitung und eine Co-Leitung bei einem Intensiv-Seminar können beim/bei gleichen/gleicher LehrtherapeutIn mit voller Lehrbefugnis absolviert werden. Bei den Fallvorstellung-Co-Leitungen ist darauf zu achten, dass der/die AspirantIn mindestens 1 Fall-Präsentation pro Fallvorstellung selbständig „führt“.

Nach Erfüllung aller erforderlichen Schritte bzw. aller Kriterien der jeweils gültigen Fassung der Lehrpersonnen-Richtlinie für das Fachspezifikum des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, die durch die Ausbildungsleitung und die Ausbildungskommission geprüft werden und nach neuerlichem Beschluss durch die LehrtherapeutInnen mit voller Lehrbefugnis (Dozentenschaft) für ATP der ÖGATAP kann in der einmal jährlich stattfindenden Vollversammlung der LehrtherapetInnen mit voller Lehrbefugnis (DozentInnen) der LehrtherapeutInnenstatus mit voller Lehrbefugnis (DozentInnenstatus) für ATP verliehen werden.

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Ausbildungscurriculum für Autogene Psychotherapie (2004)152.36 KB