Schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und Kriegsverbrechen führen zu tiefen psychischen Verletzungen. Nach solchen Erfahrungen brauchen die Betroffenen rasch Sicherheit und Schutz. Aber dieser Schutz wird Menschen auf der Flucht oft verweigert und so erleben viele Asylsuchende erneut Erniedrigung und Entwürdigung. Psychotherapie muss daher, neben dem Konzept der Trauma-Diagnose, auch den Wunsch nach Gerechtigkeit und die Trauer mit einbeziehen. Therapeutische Arbeit mit Gefolterten und Opfern von Kriegsgräuel ist im Sinne der Menschenrechte immer politisch. Wir müssen Position beziehen und uns an die Seite der Überlebenden stellen, um eine sichere therapeutische Beziehung aufbauen zu können. Es geht in unserer Arbeit um Anerkennung: wir anerkennen, dass die Menschen, die zu uns kommen, Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit geworden sind. Wir anerkennen aber auch die Resilienz und Kraft, die sie mitbringen, um trotzdem das Leben in ihrer neuen zweiten Heimat zu wagen.“
Ausgabe Imagination 2/23
Autor*in: Mag. Dr. Preitler Barbara