AUSBILDUNGSCURRICULUM HYPNOSE

(2002)

Ausbildung (Psychotherapeutisches Fachspezifikum)

1. Beschreibung der methodenspezifischen Ausrichtung der HYPNOSE:

Hypnose verkörpert die älteste Form psychotherapeutisch wirksamer Einflußnahme auf den Menschen.

Die zentrale Technik dieser Psychotherapie ist die Arbeit mit Patienten in einem veränderten und verändernden Bewußtseinszustand, der hypnotischen Trance.

Hypnotische Trance kann in fein differenzierten Abstufungen und Ausformungen verschiedene Tiefengrade erreichen. Der Hypnosetherapeut induziert diese Trancezustände beim Patienten durch verschiedene Techniken verbaler und nonverbaler Kommunikation, durch direkte und/oder indirekte Suggestion. Das Erleben der Hypnose ist gekennzeichnet durch Fokussierung der Aufmerksamkeit, veränderte Wahrnehmung, Imagination (bildhaftes Denken) und "Trance-Logik" (Primärprozeß).

In der hypnotischen Trance können motorische Phänomene (unwillkürliche Reaktionen im Bereich der Willkürmotorik, Katalepsie, Levitation usw.) und sensorische Phänomene (Anästhesie, Hyper-Ästhesie, positive und negative Halluzinationen, Veränderung der Raum-, Zeit- und Körperwahrnehmung, Amnesie, Hypermnesie usw.) hervorgerufen und therapeutisch eingesetzt werden.

In der Hypnosetherapie wird der Mensch in seinem entwicklungs- und lerngeschichtlichen, systemischen und zukunftsorientierten Rahmen gesehen. Die Erkenntnisse der Tiefenpsychologie, insbesondere der psychoanalytischen Entwicklungspsychologie, Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Ich-Psychologie, Selbst-Psychologie u.a., der Lerntheorie, sowie die systemische Sichtweise liefern das Verständnis sowohl für Ätiologie von Störungen und Leidenszuständen als auch für die Zielrichtung psychotherapeutischen Handelns. Als übergeordnetes Prinzip gilt die Orientierung an gesunden Anteilen des Patienten sowie das Nutzen und Ausbauen von Ressourcen.

Psychotherapeutisches Handeln kann strategisch an drei Ebenen ansetzen: An der strukturellen Ebene, an der ebene der psychoneurotischen Grundkonflikte und ihrer Symptome, und an der prozeß- und lösungsorientierten Ebene. Es werden Techniken der Assoziation (Verbindung), der Dissoziation (Trennung), der Regression und Progression in Trance eingesetzt, um Veränderungen zu erzielen. Posthypnotische Suggestionen, gegebenenfalls mit Quellenamnesie können eingesetzt werden, um positive Entwicklungen zu unterstützen.

 

2. Beschreibung der durch das Absolvieren des Curriculums für Hypnose vermittelten Qualifikationen, bzw. Beschreibung der curricularen Ausbidlungsziele:

Die von der ÖGATAP angebotene Ausbildung in der Psychotherapiemethode Hypnose ermöglicht die umfassende Behandlung von Patienten. Durch das Curriculum mit Selbsterfahrung und Erwerb von Theorie und Praxis sowie in den Bereichen Diagnostik, Indikationsstellung, Überweisungskompetenz, Erstellen von Arbeitshypothese und Behandlungsplan, einschließlich psychoanalytischer Aspekte und reflektierter Durchführung der psychotherapeutischen Behandlung von Patienten gewährleistet.

Durch die Zugangsbestimmungen zur Ausbildung (Aufnahmegespräch) und die Auswahlgespräche mit dem verantwortlichen Ausbildner und den Teilnehmern der Ausbildungsgruppe für den Kandidatenstatus und später nochmals für den Praktikantenstatus, und nach Durchlaufen der gesamten Ausbildung durch das Ablegen des Therapeutenkolloquiums ist eine laufende Sicherstellung (Evaluation) von persönlicher Eignung und Ausbildungsfortschritten gegeben. Die Bedingungen für diese Gespräche sind im Curriculum festgelegt.

  3. Curriculum   3.1 Hypnose - Ausbildung
(Psychotheraputisches Fachspezifikum)

 

3.1.1. Theoretischer Teil (mind. 300 Std.) = § 6 (1)

3.1.1.1. Theorie der gesunden und psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung (60 Std.) = § 6, Abs.1 Z.1
Entwicklungspsychologie, Tiefenpsychologie, Narzißmustheorie, Objektbeziehungstheorie, Psychopathologie und Psychiatrie, Psychosomatik

3.1.1.2. Methodik und Technik (mind. 100 Std.) = § 6, Abs. 1 Z.2
Psychophysiologie, objektive und subjektive Trancephänomene, Hypnosetheorien und Geschichte der Hypnose, Entspannungs- und Meditationstechniken, Suggestion; das Menschenbild und die Techniken von Milton Erickson; Therapieplanung (Erstinterview, Anamnese, Diagnostik, Arbeitshypothese, Therapieverlauf, Therapieende), Indikation und Kontraindikation der Hypnose.

3.1.1.3. Persönlichkeits- und Interaktionstheorien (mind. 50 Std.) = § 6, Abs. 1 Z.3
Neurosenlehre, Verhaltenspsychologie, Sozialpsychologie, Kommunikationstheorie, Systemtheorie, Gruppenprozesse

3.1.1.4. Psychotherapeutische Literatur (mind. 40 Std.) = § 6, Abs. 1 Z.4
entsprechend der ständig aktualisierten Literaturliste

3.1.1.5. Schwerpunkt nach methodenspezifischer Ausrichtung (mind. 50 Std.)
Spezifische Theorien der Hypnose als psychotherapeutisches Verfahren mit besonderer Beachtung tiefenpsychologischer Grundlagen wie Neurosenlehre, Übertragung, Gegenübertragung, Abwehren etc. Induktions- und Vertiefungstechniken, Abgrenzung und Kombination von/mit anderen psychotherapeutischen Verfahren und theoretische Ansätze.

 

3.1.2. Praktischer Teil (mind. 1600 Std.) = § 6 (2)

3.1.2.1. Lehrtherapie; Lehranalyse; Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung (mind. 400 Std.) = § 6 Abs. 2 Z.1
Aufgeteilt in:

a) Einzelselbsterfahrung mit Hypnose mit tiefenpsychologischer Orientierung (Hypnoanalyse) (mind. jedoch 100 Std.)
b) Gruppenselbsterfahrung mit Hypnose und Trance-Zuständen (mind. 200 Std.) in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe
c) Weitere Seminare mit Selbsterfahrung in Hypnose zu spezifischen Anwendungsgebieten ("Anwendungsseminare") (mind. 100 Std.)

3.1.2.2. Psychotherapeutische Tätigkeit (mind. 600 Std.) = § 6, Abs.2, Z.4
Unter begleitender Supervision (mind. 120 Std.), zusammen mind. 720 Std.

3.1.2.2.1. Praktikumssupervision (im Ausmaß von mind. 30 Std.) = § 6, Abs.2, Z.3

3.1.2.3. Therapeutenkolloquium
Schriftliche Ausarbeitung von einer Falldarstellung und Kolloquium bei zwei Dozenten
(siehe 3.3.4)

3.1.2.4 Abschluß der Ausbildung
Für den Abschluß ist der Nachweis des Praktikums (mind. 550 Std., § 6, Abs.2, Z.2) dem Verein vorzulegen.
Der Abschluß der Ausbildung ist auch an ein Kolloquium gebunden. Dabei haben Praktikanten vor zwei Dozenten - die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden - ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsordnung nachzuweisen.

3.1.2.5. Auflagen in der Ausbildung und Ausscheiden aus der Ausbildung (siehe auch 3.3.3)
Nach dem Aufnahmegespräch und dem Beginn des Fachspezifikums in der ÖGATAP gibt es noch 3 weitere Kriterien, die das Fortsetzen der Ausbildung, das Ausscheiden aus der Ausbildung oder Auflagen für die Fortsetzung der Ausbildung bringen können:

  1. Die Überprüfung und Klärung des Kandidatenstatus (siehe auch 3.2.3) nach etwa einem Jahr, bzw. 100 Std. Gruppenselbsterfahrung in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe durch den verantwortlichen Ausbildner und die Gruppenteilnehmer.
  2. Verleihung des Praktikantenstatus (3.2.4) durch den verantwortlichen Ausbildner und die Gruppenteilnehmer
  3. Therapeutenkolloquium (siehe 3.3.4)

Nach dem Aufnahmegespräch gewährleisten diese drei Überprüfungen einen hohen Qualitätsstandard der fachspezifischen Ausbildung für die Psychotherapiemethode Hypnose in der ÖGATAP.
Werden Teilnehmer einer Ausbildungsgruppe oder anderer Ausbildungsveranstaltungen für die weitere Ausbildung abgelehnt, wird ihnen die bis dahin absolvierte Zeit bestätigt. Sie kann aber nicht als Ausbildung geltend gemacht werden.
Auflagen, wie zusätzliche Selbsterfahrung in Einzeltherapie oder Gruppe, oder Theoriestudium, können auch über das Mindestmaß der gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben werden. Diese Auflagen können dabei auch eine aufschiebende Wirkung für die Fortsetzung der fachspezifischen Ausbildung haben.
Berufsethische Verfehlungen und strafrechtliche Verurteilungen, sowie vereinsschädigendes Verhalten können ebenfalls einen Ausschließungsgrund darstellen.

3.1.2.6 Richtlinien für Lehrtherapeuten

  1. Eintragung in die Psychotherapeutenliste mit der Methode der Hypnose
  2. Mindestens 5-jährige Erfahrung nach Abschluß der Ausbildung in der Anwendung der Hypnose
  3. zweimalige Co-Tätigkeit in Intensivseminaren
  4. viermalige Co-Tätigkeit in Fallvorstellungsseminaren
  5. zweimalige Co-Tätigkeit in Theorieseminaren
  6. Wissenschaftliche Tätigkeit
  7. Zustimmung der Dozenten (der o.g. Seminare, des Therapeutenkolloquiums, seiner/ihrer Ausbildungsgruppe)

Die Aufgabe eines Lehrtherapeuten ist die Vermittlung von Selbsterfahrung mit der Methode der Hypnose.

3.1.2.7 Richtlinien für die Ausbildung zum Dozenten

Die Aufgaben eines Dozenten sind die theoretische und praktische Ausbildung, die Supervision, die Lehrtherapien (Einzel- und Gruppenselbsterfahrung) mit der Methode, die Leitung einer Ausbildungsgruppe, Aufnahmegespräche und das Therapeutenkolloquium.

Es ist nicht selbstverständlich, daß der Abschluß der Therapieausbildung die weitere Ausbildung zum Dozenten bedingt. Die Gesellschaft erlaubt sich, selbst diese Personen, die sie für geeignet

hält, auszuwählen. Diese Personen werden meist, da sie durch besondere Verdienste und Leistungen auffallen (Therapeutenkolloquium, positives Auffallen in Seminaren etc.), von anderen Dozenten für eine Dozenturausbildung vorgeschlagen.

Lt. Vorstandsbeschluß vom 9.5.1983 und 14.5.1988 gelten folgende Bedingungen (ergänzt durch die Anpassung an das PthG am 30.12.1992):

  1. Eintragung in die Psychotherapeutenliste des BM, und zwar mit dem Zusatztitel der Psychotherapiemethode, in der die Dozentenschaft angestrebt wird. Das bedingt die vorherige erfolgreiche Ablegung de Therapeutenkolloquiums.
  2. Mindestens 5-jährige Erfahrung nach Abschluß der Ausbildung in der Anwendung der Methode der Hypnose.
  3. Beauftragung zum Lehrtherapeuten durch die Ausbildungskommission und Bestätigung durch den Vorstand.
  4. Wissenschaftliche Tätigkeit: mindestens 2 Vorträge oder schriftliche Ausarbeitung zum Thema der Hypnose.
  5. Ausbildung zum Ausbildner:
    Sechsmal Co-Ausbildner Tätigkeit bei verschiedenen Ausbildnern, nach Möglichkeit davon zweimal bei ausländischen Ausbildnern. Die letzten dreimal muß ein schriftliches Protokoll angefertigt werden.
  6. Ausreichende gruppendynamische und/oder gruppenanalytische Erfahrung:
    Mindestens 2 Blöcke à 20 Doppelstunden und 1 Jahresgruppe à mind. 30 Doppelstunden.

Nach Erfüllung dieser erforderlichen Schritte und nach neuerlichem Beschluß durch die Dozentenschaft (Ausbildner) für Hypnose der ÖGATAP kann der Dozentenstatus verliehen werden.

 

3.2 Erläuterungen zur Durchführung der Ausbildung   3.2.1 Vorbedingungen

Das psychotherapeutische Fachspezifikums darf lt. § 10 Abs. 2 des Psychotherapiegesetzes nur absolvieren, er

  1. eigenberechtigt ist;
  2. das 24. Lebensjahr vollendet hat;
  3. die schriftliche Erklärung einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, daß eine Ausbildungsstelle für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums, einschließlich des Praktikums gemäß § 6 Abs. 2 Z.2, zur Verfügung gestellt werden wird, vorlegt,
  4. das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat und entweder
  5. die Voraussetzungen des Abs. 1 Z.4 oder
  6. auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist, soweit nicht bereits eine Zulassung gemäß Abs. 1 Z.5 erfolgt ist, oder
  7. eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater absolviert hat oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder
  8. ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen abgeschlossen hat oder
  9. einen in Österreich nostrifizierten Abschluß eines ordentlichen Studiums im Sinne der Z.8 an einer ausländischen Universität nachweist.

Erst nach erfolgreichem Abschluß des Psychotherapie-Propädeutikums und nach Aufnahme in den Verein (siehe 3.2.2) darf mit dem Fachspezifikum begonnen werden (§ 10, Abs.2 Z.4).

 

3.2.2 Das Fachspezifikum für Hypnose besteht aus zwei Teilen:

der theoretische Teil (mind. 300 Std.) und der praktische Teil (mind. 1600 Std.). Der theoretische Teil und die Gruppenselbsterfahrung werden in einer kontinuierlichen Ausbildungsgruppe (mind. 500 Std.) vermittelt, die Einzelselbsterfahrung mit Hypnoanalyse (offene Stundenanzahl, jedoch mind. 100 Std.) erfolgt bei einem Lehrtherapeuten für Hypnose. Die weiteren Hypnoseseminare werden von der ÖGATAP an Wochenenden oder bei größeren Veranstaltungen wie z.B. in Badgastein angeboten.

Zum praktischen Teil des Fachspezifikums gehören dann noch das Praktikum (§ 6 Abs. 2 Z.2+3) und die Arbeit mit Patienten unter Supervision im Praktikantenstatus (§6 Abs. 2 Z.4). Den Abschluß bildet das Therapeutenkolloquium für Hypnose.

 

3.2.3 Aufnahmegespräch

Alle nach den dzt. gültigen rechtlichen Bestimmungen (§ 10 des Psychotherapiegesetzes) zur Ausbildung für Psychotherapie Zugelassenen und alle in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz Eingetragenen (§ 17) müssen zur Aufnahme in den Verein und Zulassung zur Ausbildung die positive Beurteilung in einem Aufnahmegespräch vorweisen. Durch dieses Gespräch mit zwei Ausbildern ("Dozenten") der ÖGATAP wird bei persönlicher Eignung und Belastbarkeit der Zugang zur Ausbildung und die Aufnahme in den Verein (nach Zustimmung durch den Vorstand) ermöglicht.

Persönliche Eignung für die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie setzt voraus:

Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, Fähigkeit zu Empathie, sozialen Kontakten und Beziehungen, ausreichende Ich-Stärke und Belastbarkeit, ausreichende intellektuelle Begabung, reifen Umgang mit Frustrationen und mit eigenen und fremden aggressiven und libidinösen Impulsen.

In diesem Sinne sind Ausschlußkriterien: zu geringe Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, mangelnde Empathiefähigkeit, schwere Persönlichkeitsstörungen, mangelnde intellektuelle Begabung, deutliche Ich-Struktur-Defekte, mangelnde Beziehungsfähigkeit, mangelnde Frustrationstoleranz, erschwerter Umgang mit aggressiven Impulsen, unreife Persönlichkeitsstruktur, mangelnde Belastbarkeit, mangelnde soziale Kontakt- und Anpassungsfähigkeit, auffällige Verhaltensstörung.

 

3.2.4 Ausbildung

3.2.4.1 Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie mit tiefenpsychologisch orientierter Hypnose (Stundenanzahl offen, jedoch mind. 100 Std.)

Die Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie muß als kontinuierlicher Prozeß bei einem einzigen Lehrtherapeuten erfolgen. Vom Gesetz her ist ein Mindestausmaß von 100 Std. Selbsterfahrung vorgeschrieben. Die tatsächliche Dauer und die Stundenanzahl der Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie ist jedoch individuell verschieden; sie ergibt sich im psychotherapeutischen Prozeß und ist z.B. von Persönlichkeitsfaktoren abhängig. Für die nötige Selbsterfahrung / Lehrtherapie muß deshalb die Stundenanzahl offen bleiben.

Die Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie gilt erst dann als abgeschlossen, wenn dies auch vom Lehrtherapeuten bestätigt wird.

3.2.4.2 Kontinuierliche Ausbildungsgruppe

Die kontinuierlichen Ausbildungsgruppe ist eine geschlossene Gruppe unter Leitung eines Dozenten für Hypnose und vermittelt die Inhalte des theoretischen Teils und die Selbsterfahrung in der Gruppe des praktischen Teils des Fachspezifikums für Hypnose. Sie werden als 14tägig stattfindende Abendgruppen mit 2-3 Wochenenden pro Jahr oder als ausschließliche Wochenendgruppen etwa 6-8 mal pro Jahr angeboten. Sie erstrecken sich daher mindestens über einen Zeitraum von 3-4 Jahren.

Nach etwa 100 Std. kommt es zur Überprüfung des Kandidatenstatus durch den verantwortlichen Ausbildner und den Teilnehmern der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe. Dieses Gespräch stellt die Eignung des Ausbildungskandidaten und eventuelle Auflagen zur Fortsetzung der weiteren Ausbildung fest. (siehe Anhang)

Die in dieser kontinuierlichen Ausbildungsgruppe vermittelten Inhalte sind pro Einheit genau definiert, so daß im Fall einer Verhinderung der Inhalt ausnahmsweise auch in einem eigenen Seminar nachgeholt werden kann. Insgesamt ist die Gruppe aber kontinuierlich zu besuchen, da sie sonst nur teilweise als Selbsterfahrung und nicht als Ausbildung anerkannt werden kann. Durch die Gliederung in klar definierte Seminarinhalte ist es erwünscht, möglichst viele andere Dozenten für einzelne Bereiche beizuziehen. Die Gesamtleitung erfolgt aber nur durch einen verantwortlichen Ausbildungsdozenten.

3.2.4.3 Seminare

Neben der zweiten Hälfte der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe, also bei Beherrschen der Technik der Hypnose (Induktion, Vertiefung, Verlauf etc.) sind dann auch die weiteren Seminare bei möglichst anderen Gruppenleitern zu besuchen (mind. 100 Std.), diese sind im Anhang aufgelistet.

 

3.2.5 Praktikantenstatus:

In der laufenden Ausbildungsgruppe wird bei ausreichender Entwicklung und Qualifikation der Ausbildungskandidaten gemeinsam durch den verantwortlichen Ausbildungsdozenten und die Gruppe diesem der Praktikantenstatus verliehen.

Ab dem Praktikantenstatus können unter begleitender Supervision Therapien mit der Hypnose durchgeführt werden. Ein Teil dieser Supervision kann in der Endphase der dann verlängerten Ausbildungsgruppe stattfinden. Vorgeschrieben ist jedenfalls die Teilnahme an Fallvorstellungsseminaren, wobei mind. 10 Fälle vorgestellt werden müssen. Der Rest ,der vom Gesetz geforderten 120 Std. Supervision kann auch in eigenen Supervisionsgruppen oder in Einzelsupervision erfolgen.

3.2.6 Nach Abschluß all dieser Ausbildungsschritte und schriftlicher Ausarbeitung von einem Therapieverlauf mit der Hypnose, sowie Absolvierung des (§ 6 Abs. 2 Z.2+3) Praktikums, der psychotherapeutischen Arbeit mit Patienten unter Supervision (§ 6 Abs. 2 Z.4) kann das Therapeutenkolloquium abgelegt werden. Die ÖGATAP ist bemüht, eine hochqualifizierte Ausbildung anzubieten. Die Zulassung für den Abschluß der Ausbildung richtet sich deshalb nicht nur nach der geforderten absolvierten Stundenanzahl (diese kann nur als Mindestanzahl angenommen werden), sondern auch danach, ob eine Ausbildungskandidat die qualitativen Kriterien erfüllt, die ein Psychotherapeut mit der Methode der Hypnose nachweisen muß.

3.2.7 Das Therapeutenkolloquium berechtigt zur selbständigen Behandlung von Patienten mit der Technik der Hypnose und nach Anerkennung durch das BM für Gesundheit wird der Berufstitel "Psychotherapeut" mit dem Zusatztitel Hypnose verliehen.

 

3.2.8 Anhang

A) Die Gliederung der 10 Seminare zum Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse der Hypnose im Rahmen der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe:

  1. Einführung in die klassische Hypnose und in die Hypnotherapie nach Milton Erickson
  2. Induktion
    Rapport, Ja-Haltung, Pacing und Leading, Utilisation als Prinzip und Technik mit Inkorporation, Repräsentationssysteme, Verhaltensmuster und kognitive Stile des Patienten, klassische Induktionstechniken.
  3. und
  4. Indirekte Induktion und Kommunikation
    Sprachliches Meta-Modell und iverses Meta-Modell (Milton-Modell), Hypnotische Sprachmuster: Seeding, Einstreutechnik, Beiläufigkeit, Konfusion, Dritt-Induktion, Konversationstrance, Humor und Provokation, indirekte Formulierungen (Nomilisierung, Modalform, Implikation, Alternativen und Pseudoalternativen, Verneinung des Gegenteils, therapeutische Doppelbildungen, unvollständige Komparative, paradoxe Interventionen etc.) Trance-Ablauf (Rapport - Orientierung - Fokussierung - Intensivierung - Vertiefen - Ratefizieren - Trancenutzung - Reorientierung)
  5. Trancephänomene
    Trancevertiefung und Induktion mit Nutzung von Trancephänomenen (Ideomotorik und Armlevitation, Dissoziation, Konfusion, posthypnotische Suggestion, Amnesie und Hypermnesie, Katalepsie, Automatismen, vegetative Symptome, Wahrnehmungsveränderungen, etc.)
  6. und
  7. Spezielle Nutzung der Trance
    Regression und Progression, Zeitlinien, Katharsis und Neuorganisation, verborgener Beobachter, unbewußtes Lernen, Arbeiten mit Teilen, etc.
  8. Imagination und Reframing
  9. Metaphern
    Parabeln, Märchen, Sagen, Witze, Geschichten, Anekdoten, Fallbeispiele
  10. Therapieplanung
    Vorbereitung, Arbeits- und Verlaufskonzept mit Monitorung, Ziele und Zieldefinitionen, maßgeschneiderte und strategische Therapie.

B) Weitere Seminare mit Selbsterfahrung in Hypnose zu spezifischen Anwendungsgebieten ("Anwendungsseminare"):

vorgeschrieben sind:

  • Psychosomatik
  • Schmerzkontrolle
  • Systemische Therapien
  • Kurzzeit-Hypnotherapien und Krisenintervention
  • Hypnose bei Kindern und Jugendlichen

Fakultativ können nach freier Wahl aus dem Angebot der ÖGATAP weitere Anwendungsseminare besucht werden: z.B. Hypnose und Familientherapie, Hypnose und Krebs, Meditationsmethoden, Hypnose in der Neurorehabilitation, Hypnose und Psychosen, Hypnose in Suchttherapien etc.

 

3.3 Allgemeine Ausbildungsordnung der ÖGATAP für Hypnose

 

3.3.1 Vorbedingungen

Die ÖGATAP steht als Verein und als Aus-, Fort- und Weiterbildungsinstitution allen offen, die nach den dzt. gültigen rechtlichen Bestimmungen eine Ausbildung für Psychotherapie beginnen dürfen. Um Aufnahme als ordentliche Mitglieder können sich also nach § 5a der Vereinsstatuten akademisch graduierte Ärzte/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen und Absolventen/Absolventinnen der UBW Klagenfurt mit Kombinationsfach Psychologie oder Heilpädagogik, sowie alle in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz Eingetragenen und diejenigen, welche die gesetzlichen Bestimmungen zum Beginnen einer psychotherapeutischen Ausbildung zur Gänze erfüllen, schriftlich bewerben, nachdem sie ein Einführungsseminar und ein Aufnahmegespräch positiv absolviert haben.

 

3.3.2 Anrechenbarkeit

Die Anrechnung von Ausbildungsveranstaltungen kann nur erfolgen, wenn diese von Dozenten, Therapeuten, Lehrtherapeuten bzw. Supervisoren der ÖGATAP geleitet werden oder wenn diese Ausbildner von der ÖGATAP ausdrücklich eingeladen und somit anerkannt werden.

 

3.3.3. Ausbildung

Die Mindestdauer der Ausbildung des psychotherapeutischen Fachspezifikums für Hypnose in der ÖGATAP umfaßt 5 Jahre, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt es eine Allgemeine Ausbildungsordnung und das spezielle Curriculum für Hypnose.

Vor Beginn einer Ausbildung muß ein Aufnahmegespräch abgelegt werden. (Es ist dies ein Gespräch der Bewerber mit zwei Dozenten der Gesellschaft, in dem die persönliche Eignung des Auszubildenden festgestellt werden soll, siehe 3.2.2)

Die positive Beurteilung des Aufnahmegespräches und der Beginn der Ausbildung (AT, KIP oder HY) verleihen den Bewerbern den Titel Kandidat.

Die Ausbildungsleitung ist berechtigt, über die Ausbildungskandidaten Protokolle bzgl. der Ausbildung zu führen. In Ausnahmefällen kann ein Kandidat trotz erlangtem Kandidatenstatus Auflagen wie Selbsterfahrung erhalten. Im Extremfall sogar von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden.

Werden Teilnehmer einer Ausbildungsgruppe für die weitere Ausbildung abgelehnt, wird ihnen die bis dahin absolvierte Zeit bestätigt. Sie kann aber nicht als Ausbildung geltend gemacht werden.

Die Zuerkennung des Praktikantenstatus hängt von den ausbildenden Dozenten in Kooperation mit der Ausbildungsgruppe ab. Sie entscheiden, ob Kandidaten zur Übernahme von Therapien unter Supervision berechtigt sind. Diese wird von der Ausbildungsleitung schriftlich bestätigt.

Die Supervision ist als Einzelsupervision, in Supervisionsgruppen und in Fallvorstellungen möglich. Supervision für Psychotherapie mit Hypnose ist nur durch Dozenten der ÖGATAP für Hypnose, sowie durch von der ÖGATAP dazu eingeladene ausländische Ausbilder möglich.

 

3.3.4 Ausbildungsabschluß (Therapeutenkolloquium)

Der Abschluß der Ausbildung ist an ein Kolloquium gebunden. Dabei haben Praktikanten vor zwei Dozenten - die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden- ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsordnung nachzuweisen. Den Praktikanten seht es frei, zum Therapeutenkolloquium einen Dozenten oder Lehrtherapeuten ihrer Wahl als Tutor mitzubringen.

Für das Kolloquium ist die schriftliche Ausarbeitung von einem Fall in vierfacher Ausfertigung 8 Wochen vor dem Ablegen einzureichen.

Das Kolloquium besteht aus einem Gespräch einerseits über den schriftliche eingereichten Fall und über den Behandlungsstil, der anhand von Tonbandausschnitten aus verschiedenen Therapiestunden zu demonstrieren ist, andererseits über allgemeine Fragen in Theorie und Praxis.

Nach erfolgreicher Ablegung des Therapeutenkolloquiums wird der Therapeutenstatus verliehen. Dieser berechtigt zur selbständigen Behandlung von Patienten mit der Technik der jeweiligen Methode, in der das Therapeutenkolloquium abgelegt wurde.

Den Praktikanten können bei negativer Beurteilung im Kolloquium Auflagen zur Vervollkommnung ihrer theoretischen Kenntnisse, der Selbsterfahrung oder der therapeutischen Tätigkeit gemacht werden.

In diesem Fall haben die Praktikanten die Gelegenheit, in angemessener Frist ein Wiederholungskolloquium zu beantragen.