AUSBILDUNGSCURRICULUM FÜR AUTOGENE PSYCHOTHERAPIE (ATP)

März 1994

Ausbildung (Psychotherapeutisches Fachspezifikum)

Die autogene Psychotherapie (Psychotherapie mit dem Autogenen Training) besteht aus drei Bausteinen:


In der Grundstufe wird durch eine naturwissenschaftlich fundierte Methode durch Drosselung des Informationsflusses zum Zentralnervensystem über die unmittelbar beeinflussbaren Informationskanäle (Immobilisierung, Schwere-, Wärme- und Atmungserlebnis) ein Entspannungszustand erreicht, der nicht alleiniger Selbstzweck ist, sondern ein Instrument für eine basale Veränderung des Dystonus in einen Eutonus (mit der auch eine basale Lockerung psychischer Hemmungen und Verdrängungen korreliert), sowie ein Instrument zur Gewinnung von verdrängten Daten. Auch die dabei verwendete Form der Autosuggestion ist nicht das Wesentliche der autogenen Psychotherapie, sondern ein Mittel zum Erreichen des förderlichen Versenkungszustandes.


In der Mittelstufe der autogenen Psychotherapie wird die autogene Sammlung und Ruhe aus- genützt, um aufsteigende problembesetzte Gedanken, Gefühle und Bilder aus einem inneren Zustand der Gelassenheit zu beobachten und damit Angst- und Spannungsreduzierung gegenüber spezifischen Problemthemen zu erreichen. Außerdem werden die im Entspannungszustand leichter zufließenden Gedanken, Gefühle und Bilder und dazu aufsteigenden persönlichen Einfälle in einer vorwiegend supportiven, kompensatorischen und prospektiven Weise aufgegriffen. Die sogenannten persönlichen "formelhaften Vorsätze" sind Autosuggestionen, die sich aus der kontinuierlichen Selbst-Definierung des Patienten, der seine Situation sich selbst und anderen gegenüber in einer prägnanten Weise zu verbalisieren versucht, ergeben.


Der dritte Baustein der autogenen Psychotherapie besteht in der Sammlung und Bearbeitung der in der Oberstufe des Autogenen Trainings in Bildern, Gefühlen und Gedanken aufsteigen- den traumähnlichen Symbolgehalte. Hier kommt es zusätzlich zu den bisherigen Bausteinen zu einer retrospektiven Orientierung, verbunden mit einer biographischen Anamnese und der analytischen Aufarbeitung früher Traumen und Konflikte.


Ausgehend von einer basalen Eutonisierung (der ein psychisches Korrelat entspricht), überleitend zu einerseits Problemdistanzierungen und andererseits prägnanten formelhaften, prozesshaften Selbstdefinitionen (formelhafte Vorsatzbildung) bis hin zur Bearbeitung der in der bildhaft-imaginativen Assoziationsmethode gewonnenen Symbole zeigt sich das Autogene Training als ganzheitlich konzipierte Methode, die sich durch den Stufenaufbau der drei Bausteine besonders gut auch für sehr frühe, präverbale Störungen eignet.

Das Wesentliche des Autogenen Trainings als Psychotherapie ist daher nicht die Entspannung und nicht die Autosuggestion, sondern die gestufte Heranführung an die Bearbeitung belastenden psychischen Materials. Die umfassenden positiven nebenbei gewonnenen Veränderungen durch das Autogene Training im psychosomatischen und somatischen Bereich zeigen die tiefgreifende, ganzheitliche Wirkung der autogenen Psychotherapie.


2. Tätigkeitsbereich


Psychotherapeuten für Autogenes Training/Autogene Psychotherapie (AT/AP) verfügen über eine Ausbildung, welche die eigenständige Behandlung von Patienten mit psychischen und physischen Leidenszuständen ermöglicht. Sie müssen die Behandlung sowohl in Form von Einzel- als auch von Gruppenpsychotherapie einsetzen können.


3. Ausbildungsziel


Psychotherapeuten für Autogenes Training/Autogene Psychotherapie sind so ausgebildet, dass sie psychische Störungen und Erkrankungen von Patienten erkennen und geeignete indikationsgerechte praktische Behandlungsschritte, die auf theoretischen Grundlagen beruhen, einsetzen können.


Sie haben ein bestimmtes Ausmaß an psychischer Reife und theoretischem Wissen erlangt, welches ermöglicht, die vielfältigen Interventionsmöglichkeiten gezielt anzuwenden.


4. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung Autogenes Training/

Autogene Psychotherapie (AT/AP)


Die Ausbildung zum/r Therapeuten/in für Autogenes Training/Autogene Psychotherapie im Sinne der Ausbildungs- richtlinien und im Rahmen des psychotherapeutischen Fachspezifikums (gem. PthG § 10 (2) kann nur beginnen, wer


1) eigenberechtigt ist;


2) das 24. Lebensjahr vollendet hat;


3) das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat;


4) die in PthG § 10 (2) Z.5-9 genannten beruflichen Voraussetzungen erfüllt;


5) ein Aufnahmegespräch bei zwei Dozenten der österreichischen Gesellschaft für Autogenes

Training und allgemeine Psychotherapie positiv abgelegt hat.

Im Aufnahmegespräch soll die persönliche Eignung und Belastbarkeit des Auszubildenden

festgestellt werden.


Persönliche Eignung für die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie setzt voraus:

Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, Fähigkeit zu Empathie, sozialen Kontakten und

Beziehungen, ausreichende Ich-Stärke und Belastbarkeit, ausreichende intellektuelle

Begabung, reifen Umgang mit Frustrationen und mit eigenen und fremden aggressiven und

libidinösen Impulsen.

In diesem Sinne sind Ausschlusskriterien: zu geringe Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, mangelnde Empathiefähigkeit, schwere Persönlichkeitsstörungen, mangelnde intellektuelle Begabung, deutliche Ich-Struktur-Defekte, mangelnde Beziehungsfähigkeit, mangelnde Frustrationstoleranz, erschwerter Umgang mit aggressiven Impulsen, unreife Persönlichkeitsstruktur, mangelnde Belastbarkeit, mangelnde soziale Kontakt- und Anpassungsfähigkeit, auffällige Verhaltensstörung.


6) Aufnahme in den Verein durch den Vorstand.


Erst nach erfolgreichem Abschluss des Psychotherapie-Propädeutikums und nach Aufnahme in den Verein darf mit dem Fachspezifikum begonnen werden (§ 10 Abs.2 Z.4).



5. Fachspezifische Ausbildung



5.1. Theoretischer Teil (mind. 300 Std.) = § 6 (1)


5.1.1. Persönlichkeitsentwicklung (mind. 60 Std.) = § 6, Abs.1 Z.1


Entwicklungspsychologie, Tiefenpsychologie, Narzissmustheorie, Objektbeziehungstheorie, Psychopathologie und Psychiatrie, Psychosomatik



5.1.2. Methodik und Technik (mind. 100 Std.) = § 6, Abs.1 Z.2


Psychophysiologie, objektive und subjektive Trancephänomene, Entspannungs- und Meditationstechniken, Suggestion, spezifische Theorie des Autogenen Trainings, Therapieplanung (Erstinterview, Anamnese, Diagnostik, Arbeitshypothese, Therapieverlauf, Therapieende), Indikation und Kontraindikation für Autogenes Training.



5.1.3. Persönlichkeits- und Interaktionstheorien (mind. 50 Std.) = § 6, Abs.1 Z.3


Neurosenlehre, Verhaltenspsychologie, Sozialpsychologie, Kommunikationstheorie, Systemtheorie, Gruppenprozesse


5.1.4. Psychotherapeutische Literatur (mind. 40 Std.) = § 6, Abs.1 Z.4

entsprechend der ständig aktualisierten Literaturliste


5.1.5. Schwerpunkt nach methodenspezifischer Ausrichtung (mind. 50 Std.)


Spezifische Theorie und Techniken der Grundstufe und der analytischen Oberstufe, Didaktik, Gruppengeschehen, Autogenes Training als Psychotherapie, Abgrenzung und Kombination von/mit anderen psychotherapeutischen Verfahren.


Die Theorie wird zum Teil in Theorie- und Weiterbildungsseminaren (150 Std.) und in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe (150 Std.) angeboten.

5.2. Praktischer Teil = § 6 (2)


5.2.1. Selbsterfahrung (mind. 490 Std.)


a) Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie mit der analytischen Oberstufe des AT

(Stundenanzahl offen, mind. jedoch 100 Std.)


Die Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie muss als kontinuierlicher Prozess bei einem einzigen Lehrtherapeuten erfolgen. Die tatsächliche Dauer und die Stundenanzahl der Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie ist jedoch individuell verschieden; sie ergibt sich im psychotherapeutischen Prozess und ist z.B. von Persönlichkeitsfaktoren abhängig. Für die nötige Selbsterfahrung / Lehrtherapie muss deshalb die Stundenzahl offen bleiben. Die Einzelselbsterfahrung / Lehrtherapie gilt erst dann als abgeschlossen, wenn dies auch vom Lehrtherapeuten bestätigt wird.


b) Selbsterfahrung in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe (mind. 300 Std.)


c) Selbsterfahrung in Weiterbildungsseminaren (z.B. Goldegg, Badgastein) (mind. 90 Std.)



5.2.2. Psychotherapeutische Tätigkeit (mind. 600 Std.) = § 6 (2), Z.4

Unter begleitender Supervision (im Ausmaß von mind. 120 Std.)


5.2.2.1. Praktikumssupervision (im Ausmaß von mind. 30 Std.) = § 6 (2), Z.3



5.2.3. Ausbildungsabschluss (Therapeutenkolloquium)


Die ÖGATAP ist bemüht, eine hochqualifizierte Ausbildung anzubieten. Die Zulassung für den Abschluss der Ausbildung richtet sich deshalb nicht nur nach der geforderten absolvierten Stundenanzahl (diese kann nur als Mindestanzahl angenommen werden), sondern auch danach, ob ein Ausbildungskandidat die qualitativen Kriterien erfüllt, die ein Psychotherapeut mit der Methode des Autogenen Trainings nachweisen muss.


Für den Abschluss ist der Nachweis des Praktikums (mind. 550 Std., § 6 Abs.2, Z.2) dem Verein vorzulegen.


Der Abschluss der Ausbildung ist an ein Kolloquium gebunden. Dabei haben Praktikanten vor zwei Dozenten - die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden - ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse entsprechend der Ausbildungordnung nachzuweisen.


Für das Kolloquium ist die schriftliche Ausarbeitung von einem Therapieverlauf in einer AT-Oberstufengruppe in vierfacher Ausfertigung 8 Wochen vor dem Ablegen einzureichen.


Das Kolloquium besteht aus einem Gespräch einerseits über den schriftlich eingereichten Fall und über den Behandlungsstil, der anhand von Tonbandausschnitten aus verschiedenen Therapiestunden zu demonstrieren ist, andererseits über allgemeine Fragen in Theorie und Praxis.

Den Praktikanten können bei negativer Beurteilung im Kolloquium Auflagen zur Vervoll- kommnung ihrer theoretischen Kenntnisse, der Selbsterfahrung oder der therapeutischen Tätigkeit gemacht werden.


Nach erfolgreicher Ablegung des Therapeutenkolloquiums wird der Therapeutenstatus verliehen. Dieser berechtigt zur selbständigen Behandlung von Patienten mit der Methode des Autogenen Trainings/Autogene Psychotherapie.


5.2.4. Auflagen in der Ausbildung und Ausscheiden aus der Ausbildung


Nach dem Aufnahmegespräch und dem Beginn des Fachspezifikums in der ÖGATAP gibt es noch 3 Kriterien, die das Fortsetzen der Ausbildung, das Ausscheiden aus der Ausbildung oder Auflagen für die Fortsetzung der Ausbildung bringen können:


1) Die Überprüfung und Klärung des Kandidatenstatus nach etwa einem Jahr, bzw. 100 Stunden Gruppenselbsterfahrung in der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe durch den verantwortlichen Ausbildner und die Gruppenteilnehmer.


2) Verleihung des Praktikantenstatus durch den verantwortlichen Ausbildner und die Gruppen- teilnehmer


3) Therapeutenkolloquium


Nach dem Aufnahmegespräch gewährleisten diese drei Überprüfungen einen hohen Qualitätsstandard der fachspezifischen Ausbildung für die Psychotherapiemethode AT/AP in der ÖGATAP.


Werden Teilnehmer einer Ausbildungsgruppe oder anderer Ausbildungsveranstaltungen für die weitere Ausbildung abgelehnt, wird ihnen die bis dahin absolvierte Zeit bestätigt. Sie kann aber nicht als Ausbildung geltend gemacht werden.


Auflagen, wie zusätzliche Selbsterfahrung in Einzeltherapie oder Gruppe, oder Theoriestudium, können auch über das Mindestmaß der gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben werden. Diese Auflagen können dabei auch eine aufschiebende Wirkung für die Fortsetzung der fachspezifischen Ausbildung haben.


Berufsethische Verfehlungen und strafrechtliche Verurteilungen, sowie vereinsschädigendes Verhalten können ebenfalls einen Ausschließungsgrund darstellen.


5.2.5. Richtlinien für Lehrtherapeuten


1. Eintragung in die Psychotherapeutenliste mit der Methode des Autogenen Trainings/

Autogene Psychotherapie


2. Mindestens 5-jährige Erfahrung nach Abschluss der Ausbildung in der Anwendung der

Methode des Autogenen Trainings/Autogene Psychotherapie


3. zweimalige Co-Tätigkeit in Intensivseminaren


4. viermalige Co-Tätigkeit in Fallvorstellungsseminaren


5. zweimalige Co-Tätigkeit in Theorieseminaren


6. Wissenschaftliche Tätigkeit


7. Zustimmung der Dozenten (der o.g. Seminare, des Therapeutenkolloquiums, seiner/ihrer

Ausbildungsgruppe)


Die Aufgabe eines Lehrtherapeuten ist die Vermittlung von Selbsterfahrung mit der Methode des Autogenen Trainings.


5.2.6. Richtlinien für die Ausbildung zum Dozenten


Die Aufgaben eines Dozenten sind die theoretische und praktische Ausbildung, die Supervision, die Lehrtherapien (Einzel- und Gruppenselbsterfahrung) mit der Methode, die Leitung einer Ausbildungsgruppe, Aufnahmegespräche und das Therapeutenkolloquium.


Es ist nicht selbstverständlich, dass der Abschluss der Therapieausbildung die weitere Ausbildung zum Dozenten bedingt. Die Gesellschaft erlaubt sich, selbst diese Personen, die sie für geeignet hält, auszuwählen. Diese Personen werden meist, da sie durch besondere Verdienste und Leistungen auffallen (Therapeutenkolloquium, positives Auffallen in Seminaren etc.), von anderen Dozenten für eine Dozenturausbildung vorgeschlagen.


Lt. Vorstandsbeschluss vom 9.5.1983 und 14.5.1988 gelten folgende Bedingungen

(ergänzt durch die Anpassung an das PthG am 30.12.1992):


1. Eintragung in die Psychotherapeutenliste des BM, und zwar mit dem Zusatztitel des Autogenen Trainings/Autogene Psychotherapie. Das bedingt die vorherige erfolgreiche Ablegung des Therapeutenkolloquiums.


2. Mindestens 5-jährige Erfahrung nach Abschluss der Ausbildung in der Anwendung der psychotherapeutischen Methode des Autogenen Trainings/Autogene Psychotherapie.


3. Beauftragung zum Lehrtherapeuten durch die Ausbildungskommission und Bestätigung durch den Vorstand.


4. Wissenschaftliche Tätigkeit: mindestens 2 Vorträge oder schriftliche Ausarbeitung zum Thema des Autogenen Trainings/Autogene Psychotherapie.


5. Ausbildung zum Ausbildner:

Sechsmal Co-Ausbildner-Tätigkeit bei verschiedenen Ausbildnern, nach Möglichkeit davon zweimal bei ausländischen Ausbildnern. Die letzten dreimal muss ein schriftliches Protokoll angefertigt werden.


6. Ausreichende gruppendynamische und/oder gruppenanalytische Erfahrung:

Mindestens 2 Blöcke á 20 Doppelstunden und 1 Jahresgruppe á mind. 30 Doppelstunden.


Nach Erfüllung dieser erforderlichen Schritte und nach neuerlichem Beschluss durch die Dozentenschaft (Ausbildner) für AT/AP der ÖGATAP kann der Dozentenstatus verliehen werden.

Erläuterungen zur Durchführung der Ausbildung


A) Kontinuierliche Ausbildungsgruppe


Die kontinuierlichen Ausbildungsgruppen sind geschlossene Gruppen, die neben der methodenspezifischen Ausbildung vermehrt Selbsterfahrung beinhalten. Sie werden als 14 tägig stattfindende Abendgruppen mit 2-3 Wochenenden pro Jahr oder als ausschließliche Wochen- endgruppen etwa 6-8 mal pro Jahr angeboten. Sie erstrecken sich daher mindestens über einen Zeitraum von 3-4 Jahren.


Die Stundenanzahl der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe beträgt mindestens 450 Stunden. Davon sind mindestens 100 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe mit der Oberstufe des AT zu absolvieren.

150 Stunden Theorie (siehe theoretischer Teil)

200 Stunden methodenspezifische praktische Ausbildung.)


Ablauf der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe:


a) Mindestens 100 Std. Selbsterfahrung mit AT in der Gruppe.

Überprüfung und Klärung des Kandidatenstatus durch den Ausbildner und die Teilnehmer

der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe. Dieses Gespräch stellt die Eignung des Ausbil-

dungskandidaten und eventuelle Auflagen zur Fortsetzung der weiteren Ausbildung fest.


b) Weiterführung der kontinuierlichen Ausbildungsgruppe mit theoretischer und praktischer

Vermittlung der Grund- und analytischen Oberstufe des AT und der Psychotherapie

allgemein.



B) Weiterbildungsseminare der ÖGATAP


Damit die Auszubildenden ein reichhaltiges Angebot an fachspezifischen Veranstaltungen absolvieren können, werden in einer kontinuierlichen Ausbildungsgruppe nicht alle Teilschritte des theoretischen und praktischen Fachspezifikums angeboten.


Die für die Ausbildung erforderlichen Schritte müssen dann in dafür von der ÖGATAP angebotenen Seminaren (wie z.B. Goldegg oder Badgastein) absolviert werden.

Das hat den Sinn, dass auch andere therapeutischen Stile kennengelernt werden können.


100 Stunden Theorieseminare (siehe theoretischer Teil)

140 Stunden Seminare, z.B. Goldegg, Badgastein (davon werden 50 Stunden als Theorie

angerechnet).


Praktikantenstatus:

In der laufenden Ausbildungsgruppe wird bei ausreichender Entwicklung und Qualifikation der Ausbildungskandidaten gemeinsam durch den verantwortlichen Ausbildungsdozenten und die Gruppe diesen der Praktikantenstatus verliehen.


Ab dem Praktikantenstatus können unter begleitender Supervision Therapien durchgeführt werden. Ein Teil dieser Supervision kann in der Endphase der Ausbildungsgruppe stattfinden.